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Geheimnis gelüftet: Das erste geschützte Design der Schweiz

In der Schweiz haben Kreative zahlreiche Design-Klassiker gestaltet. Und seit über 130 Jahren können sie ihre Werke beim IGE zum Schutz anmelden. Wir zeigen die allerersten Einträge.

Die Liste mit den ersten Designschutz-Anmeldungen befindet sich im Archiv des IGE. Copyright: IGE

Die Form eines Objekts oder beispielsweise das Muster auf einer Oberfläche kann ein entscheidendes Merkmal sein, um sich von Mitbewerbern zu unterscheiden. Dessen waren sich die Kreativen bereits vor über 130 Jahren bewusst. Dank dem Gesetz «Muster & Modelle» (seit 1. Juli 2002: Designgesetz), welches am 21. Dezember 1888 in Kraft trat, konnten sie ihr Design vor Trittbrettfahrern schützen. Dies taten sie beim «Eidgenössischen Amt für geistiges Eigenthum» (heute IGE). [sic]

 

Erster Eintrag: 1. Juni 1889 um 8 Uhr morgens

Wer meldete in der Schweiz als erstes ein Design an? Die Antwort findet man im IGE-Archiv. Der Band «Muster 1-78» enthält feinsäuberlich aufgelistet die ersten Eintragungen - auf die Uhrzeit genau. Einziger Wermutstropfen: Fotos existieren keine. Kameras waren damals nicht verbreitet.

 

Demnach waren die Gegenstände der Gebrüder Meyer aus Oftringen die ersten, die im Schutzrecht-Register Einzug fanden. Am 1. Juni 1889 um 8 Uhr morgens erhielten 31 Muster «buntgewobene Baumwollwaaren» [sic] den Schutz. Die Nr. 2 sicherte sich am selben Tag um 16:15 Uhr Huldreich Graf aus Winterthur für 28 Muster Mosaikplatten. Am 3. Juni wurden von ihm sechs weitere Muster für Mosaikplatten für Wandbekleidungen eingetragen. In den ersten zehn Einträgen findet man auch Stickereien, Uhren und chirurgische Instrumente. Textilwaren dominieren und widerspiegeln damit auch die Stärke dieser Branche zur damaligen Zeit.

 

Seit 1889 hat sich beim Designschutz natürlich viel verändert. Eine Anmeldung beim IGE ist rein digital möglich. Anmeldungen auf dem Postweg erhalten die Designschutz-Profis nur noch selten. Bis 2003 konnte man sogar Gegenstände in der Grösse 40x40 cm einreichen. Es ist weiterhin möglich, Designs einzureichen, aber mit maximal fünf Kilogramm und 30cm Grösse. Davon wird heute wegen Zeichungen und Bildern kaum noch Gebrauch gemacht.

 
 

So schützen Sie in der Schweiz ein Design

Designs sind kreative neue Gestaltungen, die man mit einem Eintrag schützen kann. Und zwar sowohl flächenhafte Designs, wie Stoffmuster oder Flaschenetiketten, als auch Formen, wie Uhren, Lampen oder Sessel. Darauf sollten Sie bei der Anmeldung achten:

 

  • Abbildungen: Sie sind von hoher Qualität und bilden das Design deutlich ab. Tipp: Bilder schwarz-weiss einreichen, nur so ist das Design in allen Farbvarianten geschützt.
  • Recherche: Da die Neuheit beim Eintrag in der Schweiz nicht geprüft wird, empfiehlt sich eine Recherche. Lesen Sie Fachliteratur, besuchen Sie Messen oder Fachgeschäfte. Überlegen Sie sich zudem, woher die Inspiration für Ihr Design gekommen ist.
  • Schutzdauer: Ein Design ist nach der ersten Anmeldung fünf Jahre geschützt. Danach ist eine Verlängerung möglich. Die Kreation lässt sich maximal 25 Jahre (5 x 5 Jahre) schützen.
  • Sammelanmeldungen: Sie können in einer Anmeldung mehrere Designs einreichen, sofern diese der gleichen Warenklasse angehören.
  • Kosten: 200 Franken Grundgebühr für ein Design. Die Verlängerung für ein Design kostet ebenfalls 200 Franken.
  • Haben Sie Fragen? Besuchen Sie unsere Designschutz-Seite oder rufen Sie uns an: 031 377 77 77.
 
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