Revision des Urheberrechts

Das Internet hat den Umgang der Gesellschaft mit Kultur fundamental verändert. Filme, Musik, Romane, historische Fotografien und Bücher – von aktuell bis längst vergriffen ist heute online praktisch alles verfügbar. Um das Urheberrecht der technologischen Entwicklung anzupassen und die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen, verabschiedete das Parlament am 27. September 2019 eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes. Die Änderungen sollen gleichzeitig die Kulturschaffenden stärken und der Öffentlichkeit den Zugang zu Werken verbessern. Sie berücksichtigen in ausgewogener Weise die zum Teil widerstreitenden Interessen aller an der Revision Beteiligten. Das neue Urheberrecht ist am 1. April 2020 in Kraft getreten.

 
 

Revision des Urheberrechts

 

Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechts

  

Startschuss zur Revision des Urheberrechts und AGUR12

 

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