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Sonne, Strand und Markenschutz

Wenn man durchs IGE läuft, könnte man meinen, auf einem Kurztrip durch Europa zu sein: Die Sitzungsräume wurden nach Städten wie Paris, München oder Den Haag benannt. Hinter den Namen der Kreativzonen steckt mehr als das Ausflugsziel für den nächsten Urlaub. Eine besondere Stadt in Südfrankreich erinnert nicht nur an Sonne, Meer und ein reiches architektonisches Erbe, sondern auch an das Markenrecht. Geistiges Eigentum aufgeteilt in 45 Klassen, das ist die Nizza-Klassifikation.

Blaue Stühle auf der Promenade von Nizza
1957 kam das «Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken» an der Côte d’Azur zustande. (Bild: iStock / SvetlanaSF)
 

Während ein Grossteil der Bevölkerung aus submediterranen Regionen wahrscheinlich schon einmal von der «12-Uhr-Kanone» in Nizza gehört hat (ja, bei den Niçois:es geniesst das pünktliche Mittagessen einen hohen Stellenwert), wird die Nizza-Klassifikation den Wenigsten ein Begriff sein. Im letzten Beitrag zu den IP-Städten sprachen wir von den 32 Design-Klassen, welche die geschützten Designs nach einer Art «Warenregister» kategorisieren. Auch für Marken gibt es so ein Verzeichnis mit Waren- und Dienstleistungsklassen.

 

Das «Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken» kam im Jahr 1957 an der Côte d’Azur zustande. Neben dem staatsvertraglichen Werk umfasst es auch die internationale Markenklassifikation, die mit insgesamt 45 Klassen die Einordnung von Waren und Dienstleistungen regelt und in 179 Partnerstaaten aus der Pariser Verbandsübereinkunft Anwendung findet (mehr dazu im Blogeitrag «Paris, j’aime ta convention !»).

 

Jeder Vertragsstaat des Nizza-Abkommens ist verpflichtet, die Klassifikation im Zusammenhang mit der Eintragung von Marken entweder als Hauptklassifikation oder als subsidiäre Klassifikation anzuwenden. Zudem müssen in den amtlichen Dokumenten und Veröffentlichungen die Nummern der Klassen angegeben werden, zu denen die Waren oder Dienstleistungen gehören, für die die Marken eingetragen sind. Die Nizza-Klassifikation wird auch in einer Reihe von Ländern angewendet, die nicht Vertragspartei des Abkommens sind. Die neusten Mitgliedsstaaten sind die Arabischen Emirate (Januar 2022) und Peru (Juli 2022) .

 

Es ist von hoher Wichtigkeit, Waren und/oder Dienstleistungen so präzise wie möglich einzuordnen, damit die Marke für diejenigen Produkte geschützt ist, für welche sie benutzt werden soll. Das IGE stellt eine Klassifikationshilfe zur Verfügung, welche die Kategorisierung der Marke erleichtert.

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