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Viel IP-Geschmack an der Nordseeküste

Wenn man durchs IGE läuft, könnte man meinen, auf einem Kurztrip durch Europa zu sein: Die Sitzungsräume wurden nach Städten wie Paris, Genf oder Rom benannt. Hinter den Namen der Kreativzonen steckt mehr als das Ausflugsziel für den nächsten Urlaub. An der niederländischen Küste kann man Geschmacksmuster einreichen – und das nicht zu spärlich. Dank eines besonderen Abkommens leistet Den Haag bis heute einen wichtigen Beitrag zum internationalen Designschutzrecht.

Riesenrad am Strand von Scheveningen in Den Haag.
In der niederländischen Stadt Den Haag wurde 1925 das Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle abgeschlossen. (Bild: iStock / fotolupa)
 

Den Haag gilt als lebendiges Handels- und Gewerbezentrum, das an der Nordseeküste im Westen der Niederlande liegt. Am Sitz der niederländischen Regierung und zahlreicher weiterer internationaler Institutionen befindet sich auch der zweitbedeutendste Standort des Europäischen Patentamtes (EPA), über das wir im vorletzten Blog berichtet haben. An diesem Standort sind heute laut eigenen Angaben des EPA etwa 2500 Mitarbeitende beschäftigt.

 

Das «Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle» wurde 1925 abgeschlossen. Es ist das Pendant zum Madrider-Abkommen, welches die internationale Registrierung von Marken regelt (mehr dazu im Blog «Madrid steht im Zeichen der Marke»). Es bildet die Grundlage des Haager Systems, dem internationalen Designsystem. Dank diesem System können durch die Einreichung einer einzigen internationalen Anmeldung bis zu 100 Geschmacksmuster – oder Designs wie dieses gewerbliche Schutzrecht in der Schweiz bezeichnet wird – in 96 Ländern eingereicht werden – vorausgesetzt sie gehören der internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno-Klassifikation) an. Diese Anmeldung geschieht in den meisten Fällen über die WIPO, welche das Haager Musterabkommen verwaltet. Im Jahr 2022 verzeichnete die Datenbank der WIPO 634 Registrierungen in Relation mit dem Haager-Abkommen aus der Schweiz. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Akten und deren Gültigkeit sind auf der offiziellen Website der WIPO ersichtlich.

 

Die drittgrösste Stadt der Niederlande findet sich somit zu Recht in Form eines Sitzungsraums am IGE ein. Wie Paris, Genf, Madrid, Locarno, Nizza, Rom oder eben München gilt auch Den Haag als eine Stadt des Geistigen Eigentums. Sie alle tragen mit ihren Abkommen und Verwaltungsstätten zur länderübergreifenden Harmonisierung des Immaterialgüterrechts bei.

 

 

Weiterführende Links
► Der Leitfaden zum Haager System von der WIPO führt durch die verschiedenen Schritte der internationalen Registrierung von Geschmacksmustern.
► Original « Arrangement de La Haye » von 1925

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