Die «Ewige Stadt» schützt die darbietenden Künste

Wenn man durchs IGE läuft, könnte man meinen, auf einem Kurztrip durch Europa zu sein: Die Sitzungsräume wurden nach Städten wie Paris, Genf oder Den Haag benannt. Hinter den Namen der Kreativzonen steckt mehr als das Ausflugsziel für den nächsten Urlaub. Auch die «Ewige Stadt» hat es mit einem nach ihr benannten Abkommen auf die IP-Landkarte geschafft. In Rom unterzeichnete man Mitte des 20. Jahrhunderts die Schutzrechte für ausübende Kunstschaffende.

Bild Rom
Vor 62 Jahren wurde in Rom das «Internationale Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen» abgeschlossen. (Bild: iStock / fabioderby)
 

Eher seltener genannt, jedoch genauso relevant wie die bereits thematisierten Abkommen (von Paris, Nizza, u.v.m.), trägt auch das Rom-Abkommen seinen Wert auf der zwischenstaatlichen Vertragsverwaltungsebene des Geistigen Eigentums. Das «Internationale Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen» wurde 1961 in Rom abgeschlossen und zählt am heutigen Tag 97 Mitgliedstaaten. In der Schweiz ist das Abkommen 1993 in Kraft getreten.

 

Als ausübende Künstler gelten unter anderem Schauspielerinnen und Schauspieler, Musikerinnen und Musiker sowie Tänzerinnen und Tänzer. Diese sind durch das Rom-Abkommen vor bestimmten Handlungen geschützt, denen sie nicht zugestimmt haben, wie zum Beispiel die Übertragung und öffentliche Wiedergabe einer Live-Aufführung. Die Hersteller von Tonträgern haben das Recht, die unmittelbare oder mittelbare Vervielfältigung ihrer Tonträger zu erlauben oder zu verbieten. Ebenso erlaubt das Rom-Abkommen Sendeunternehmen die Weiterverbreitung ihrer Sendungen, zu genehmigen oder zu verbieten. Diese Beispiele zählen zu einer Vielzahl der geschützten Szenarien, welche im Vertrag festgehalten werden.

 

Die Dauer des Schutzrechts beläuft sich auf mindestens 20 Jahre. Die nationalen Gesetze sehen jedoch zunehmend eine Schutzdauer von 50 Jahren vor, zumindest für Tonträger und Darbietungen.

 

Die WIPO ist gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) für die Verwaltung der Rom-Konvention zuständig. Diese drei Organisationen fungieren ohne eine geografisch festgelegte Einrichtung anhand verschiedener Vertreter:innen aus zwölf Ländern, welche sich in dem sogenannten Regierungsausschuss zusammenfinden.

 

Kommende Woche mittwochs gibts als Abschluss der IP-Städte-Serie einen Ausflug in die Niederlande…

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