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Künstliche Intelligenz: Können KI-Tools Urheberrecht verletzen?

ChatGPT, Copilot, Dall-E und Co.: Programme, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, können nützlich sein, stellen aber auch neue Fragen aus juristischer Sicht. Können KI-Tools Urheberrecht verletzen? Sabrina Konrad, stellvertretende Leiterin Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte am IGE, nimmt Stellung.

Sabrina Konrad, stellvertretende Leiterin, Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte am IGE. Foto: IGE
 

IGE-Redaktion: Ist der Output (Text) von ChatGPT urheberrechtlich geschützt?

Sabrina Konrad: In der Schweiz ist urheberrechtlich nur geschützt, was von einem Menschen stammt. Wenn nun eine Person ChatGPT lediglich als Werkzeug einsetzt, die kreative Leistung aber durch diese Person erbracht wird, dann ist Urheberrechtsschutz des Outputs möglich. Das ist mit einem Fotografen vergleichbar, der eine Kamera benützt. Wird die kreative Leistung hingegen durch ChatGPT erbracht, dann stammt sie nicht von einem Menschen und ist als solche nicht urheberrechtlich geschützt. Eines ist aber noch zu bedenken: Wenn ChatGPT in seinem Ergebnis urheberrechtlich geschützte Inhalte von anderen Werken übernimmt, dann sind diese Teile des Outputs weiterhin geschützt.

 
 

Wenn das Ergebnis urheberrechtlich nicht geschützt ist, darf ich dieses frei verwenden?

Aus urheberrechtlicher Sicht ja. Jedenfalls dann, wenn ChatGPT selber nicht urheberrechtlich geschützte Inhalte in seinem Output übernommen hat. Sonst bräuchte man für diese Inhalte eine Erlaubnis der Urheberinnen und Urheber oder des Gesetzes. Man sollte aber auch die Nutzungsbedingungen oder AGB beachten. Diese verbieten unter Umständen eine kommerzielle Nutzung des Outputs. Auch kann es von Land zu Land unterschiedliche Bestimmungen geben.

 

Kann ein Resultat von ChatGPT eine Urheberrechtsverletzung sein?

Wenn ChatGPT Inhalte aus Werken verwendet, kann es heikel werden. Sind diese Inhalte im Output von ChatGPT nämlich noch erkennbar, so bedarf es in der Regel einer Einwilligung der Urheberinnen und Urheber. Allenfalls wäre unter Angabe der Quelle auch ein Zitat denkbar. Grundsätzlich besteht aber tatsächlich die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung. Wer urheberrechtsverletzende Ergebnisse von ChatGPT verwendet, begeht ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung. Die Verletzung bleibt bestehen.

 
 

Ist die Nutzung von Inhalten für das Training (machine learning) von ChatGPT urheberrechtlich relevant?

Darüber besteht noch keine Einigkeit. Teilweise wird vertreten, dass die Nutzung von Inhalten für das Training von KI nicht urheberrechtlich relevant ist, weil sie letztlich nicht zu einem Werkgenuss führt. Es gibt aber Gerichtsverfahren in den USA und in England zu dieser Frage. Es bleibt somit abzuwarten, was die Gerichte entscheiden und wie sie den Entscheid begründen.

 

Info: Was ist in der Schweiz geschützt und welche Inhalte sind ausgenommen? Antworten auf diese und weiteren Fragen erhalten Sie in unserer Rubrik über das Urheberrecht.

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