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Eine weihnächtliche Markengeschichte

Ein Schweizer Schoggi-Hersteller wollte einen Samichlaus schützen lassen. Wenn da nur nicht Coca-Cola gewesen wäre.

Wie sieht der Samichlaus eigentlich aus? Mit dieser mussten sich die Richter beschäftigen. Bild: iStock

Wer stand nicht als Kind mit glänzenden Augen vor einem grossen Mann mit weissem Rauschebart und rotem Gewand? Wer streckte nicht erwartungsfroh seine Hände aus, um eine kleine Schokolade oder ein anderes kleines Geschenk zu erhaschen? Wer ein kurzes Sprüchlein kannte, war im Vorteil, die Aufmerksamkeit des freundlichen Mannes auf sich zu ziehen. Der Vers der Lindt & Sprüngli AG würde dabei mutmasslich lauten:

 

Samichlaus du dicke Maa,

hesch mer mini Marke g’nah!

 

Im Jahr 2005 hinterlegte sie nämlich in der Schweiz eine Markenanmeldung für die 3D-Form eines Weihnachtsmanns für ihre Schokoladewaren.

 

Doch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) verwehrte den Schutz mit Urteil vom 21. März 2007 definitiv (vgl. BVGer B-7393/2006). Als Begründung führte das BVGer aus: Für einen Markenschutz müsste die angemeldete 3D-Form «gemessen an technischen und kulturellen Gewohnheiten und Erwartungen auf die hinter der Ware stehende betriebliche Herkunft hinweisen». (…) «Sowohl der Kapuzenmantel wie die Geschenke, das Glöckchen, das freundliche Gesicht des Weihnachtsmanns und die verwendeten Farben sind jedoch Elemente des traditionellen Weihnachtsmanns und von diesem Brauch vorgegeben».

 

Als Quintessenz führte das BVGer aus: Die Form «zeigt für einen Weihnachtsmann aus Schokolade nichts Auffälliges oder im weihnachtlichen Kontext Unerwartetes, das einen Rückschluss auf eine bestimmte betriebliche Herkunft nahelegte». Oder anders gesagt: Der Weihnachtsmann sieht also so aus, wie man es erwartet und ist damit nicht schutzwürdig.

 

Die Frage nach dem typischen Weihnachtsmann

Doch woher stammt dieses im Kopf der Richtenden eingebrannte Bild des «typischen Weihnachtsmanns»? Die historische Figur Bischof Nikolaus von Myra wird als Mann in roter Bischofsrobe beschrieben. Doch von weissem Bart, Glöckchen und freundlichem Gesicht ist nicht die Rede. Diese Attribute schrieb erst 1931 der Grafiker und Cartoonist Haddon Sundblom dem Weihnachtsmann zu und ergänzte diese mit einem breiten Wohlstandsreifen um den Bauch. Den Auftrag zu diesem Entwurf erhielt Sundblom von der Coca-Cola Company, welche für ihre Weihnachtswerbung ein neues Sujet benötigte.

 
 
 

Der Chlaus war auch ein Kobold

Dass Sundblom diese Darstellung wählte, war aufgrund der Historie jedoch nicht vorgegeben. Im 17. Jahrhundert brachten niederländische Auswanderer ihren «Sinterklaas-Brauch» ins damalige Nieuw Amsterdam (heute New York) mit. Im Laufe der Zeit wandelte sich der Sinterklaas zum Santa Claus und sein Aussehen war unterschiedlich. Mal als rundlicher Kobold, mal als älterer, bärtiger Mann mit langer Pfeife, riesigen Kniehosen und mächtigem Hut mit breiter Krempe standen sie für den Brauch, um die Weihnachtszeit Freude zu verbreiten. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich das Bild des typischen Weihnachtsmannes, auch dank den enormen Anstrengungen von Coca-Cola.

 

Sind die Markenrechte von Lindt & Sprüngli somit in der braunen Mineralwasserbrause untergegangen, sprich ihrer Interpretation des Weihnachtsmannes? Ganz frei von Verdacht kann man Coca-Cola nicht sprechen. Das Gericht verweist in seinem Urteil zwar auf gewisse kulturelle Unterschiede der deutschsprachigen Länder, zitiert dafür aber nur die verschiedenen Namen wie Weihnachtsmann, St. Nikolaus oder Samichlaus mit ihren Gebräuchen. Die Gemeinsamkeit liegt aber offensichtlich im Aussehen dieser Figuren, denn die Richter halten fest: «Die zwei- und dreidimensionalen Elemente der angemeldeten Form entsprechen dem gewohnten Klischee eines Weihnachtsmanns».

 

Und die Moral von der Geschicht’? Wer konsequent sein will, könnte als Reminiszenz an sein Aussehen augenzwinkernd das Sprüchlein rezitieren:

 

Samichlaus Du liebe Maa,

chan i no es Cola haa?

 

Doch welche glänzenden Kinderaugen interessiert schon, warum der gut beleibte Mann mit Bart und verheissungsvollem Geschenkesack genau so ausschaut, wie er sich gerade präsentiert, solange er nur in seinen Sack greift und eine kleine Freude schenkt! Das kann auch mal genügen.

 

Wir wünschen allen eine wunderbare Weihnachtszeit und frohe Festtage.

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