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Preis-Check: Was kostet ein Patent?

Der Ingenieur eines KMU hat etwas erfunden. Nun überlegt sich das Unternehmen, die Innovation mit einem Patent zu schützen. Wir zeigen, mit welchen Kosten man von der Anmeldung bis zur Erteilung des Patents rechnen muss.

Die Investitionen für ein Patent bestehen aus planbaren Gebühren sowie Kosten, die sich aus strategischen Entscheidungen ergeben.
Die Investitionen für ein Patent bestehen aus planbaren Gebühren sowie Kosten, die sich aus strategischen Entscheidungen ergeben.

In unserem fiktiven Beispiel geht es um die High-Tech GmbH. Deren Ingenieur Max Muster hat einen neuartigen Mechanismus für eine Maschine entwickelt. Das Management erkennt sofort das Potenzial und will die technische Neuerung zum Patent anmelden. Es ist der erste grosse Wurf der jungen Firma. Schnell taucht auch die Frage auf: Was kostet eigentlich der «Spass»?

 

Am Beispiel einer Anmeldung für ein Schweizerisches Patent beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zeigen wir der High-Tech GmbH, welche Kosten der Reihe nach zu erwarten sind. Nur so viel: Für die Patentanmeldung gibt es keinen Pauschalpreis – abgesehen von den fixen Anmeldegebühren. Diese machen nur den kleinsten Teil der Ausgaben aus. Die zusätzlichen Investitionen hängen vom gewählten Weg ab - zum Beispiel, in welchen Märkten bzw. Ländern die Erfindung kommerziell vermarktet werden soll. Es ist empfehlenswert, mit einem Patentanwalt die zentralen Fragen zu klären. Im Beratungsnetzwerk des IGE findet man eine Reihe von Experten.

 

1. Begleitete Patentrecherche: Die Erfindung unter der Lupe

Kommen wir zurück zu Max Muster, Ingenieur der High-Tech GmbH. Er möchte wissen, welches Marktpotenzial seine potentielle Innovation hat. Hat gar ein anderer Ingenieur bereits dieselbe Idee öffentlich gemacht? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, erhält er mit einer Begleiteten Patentrecherche beim IGE die Grundlagen. Max Muster erhält wertvolle Ergebnisse für die Entscheidungen rund um eine Idee oder Erfindung und schafft Klarheit für den weiteren Weg.

Kosten: 300 Franken

 

2. Der Text für die Patentschrift: Nur eine Chance

Zentraler Bestandteil der Anmeldungsunterlagen sind der Text und die Abbildungen für die Patentschrift. Darin wird beschrieben, wie die Erfindung funktioniert und was geschützt werden soll.

 

Erfinder Max Muster könnte den Text selber schreiben. Das ist eine günstige Lösung, die aber teuer werden kann. Das Risiko ist gross, dass er den Schutz der Erfindung nicht präzise genug formuliert. Bereits eine scheinbar unbedeutende Formulierung beeinflusst die Stärke eines Patents. Die High-Tech GmbH geht auf Nummer sicher und engagiert einen Patentanwalt.

 

Eine gute Entscheidung. Die Anmeldeunterlagen bilden die Basis sowohl für das gesamte nachfolgende Erteilungsverfahren sowie für mögliche Einspruchsverfahren und Streitfälle. Wer bei der Anmeldung patzt, hat seine Chance vertan. «In der Regel können nach der Anmeldung keine zusätzlichen Informationen in die Unterlagen aufgenommen werden. Die Erweiterung oder Verlagerung des Schutzumfangs ist nur sehr beschränkt möglich», sagt Dr. Philipp Rüfenacht von Keller & Partner Patentanwälte AG.

Anwaltskosten für die Patentschrift: 3500 bis 7000 Franken.

 
 
 

3. Anmeldung

Die High-Tech GmbH meldet die Erfindung zum Patent an. Für ein in der Schweiz und in Liechtenstein gültiges Patent betragen die Anmeldegebühren 200 Franken.

Kosten: 200 Franken

 

4. Neuheit überprüfen

Wer in der Schweiz eine Erfindung zum Patent anmeldet, hat mit einer «Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung» die Möglichkeit abzuklären, ob die Erfindung neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Die Recherche ist zu empfehlen, weil diese Voraussetzungen in der Schweiz von Amtes wegen nicht geprüft werden.

Kosten: 500 Franken

 

5. Anmeldung in weiteren Ländern: Wo sind meine Märkte?

Nun wird es strategisch: Ein Patent ist nur im Land der Anmeldung gültig. Wenn die High-Tech AG ihre Erfindung jedoch in anderen Ländern ebenfalls schützen möchte, muss sie die Schrift des Schweizer Patents in der jeweiligen Landessprache einreichen. Dadurch entstehen Übersetzungskosten. Ausserdem sind für jedes Land Verfahrensgebühren und Jahresgebühren zu bezahlen. Bei dieser Entscheidung macht sich das Management der High-Tech GmbH marktstrategische Überlegungen. Man wählt nur diejenigen Länder aus, in denen die Firma für die Erfindung ein Marktpotential ortet. Es lohnt sich also, frühzeitig eine Marketingstrategie zu entwickeln.

Kosten: Anmeldegebühren und Jahresgebühren für das jeweilige Land, Übersetzungskosten: 1500 bis 3500 Franken pro Sprache.

 

6. Prüfung und Erteilung

Nach der Anmeldung erfolgt die Prüfung und im Idealfall die Erteilung des Schweizer Patents durch das IGE.

Kosten: 500 Franken Prüfungsgebühr

 

7. Jahresgebühren: Patentschutz aufrechterhalten

Ein Patent ist ab Anmeldedatum maximal 20 Jahre gültig. Ab dem vierten Jahr fallen in der Schweiz Jahresgebühren an, um das Patent aufrechtzuerhalten. Bezahlt die High-Tech AG nicht, erlischt der Schutz. Die Jahresgebühren steigen progressiv an und sind in der Schweiz kürzlich gesenkt worden. Für das vierte Jahr betragen diese 100 Franken, danach erhöhen sie sich jährlich um 20 Franken bis zum achten Jahr, später um 40 Franken etc. Ist das Patent in anderen Ländern aktiv, fallen dort weitere Jahresgebühren an, die je nach Land unterschiedlich hoch sind.

Kosten für 10 Jahre Patentschutz in der Schweiz: 1180 Franken

 
 
 

Am Ziel: Die High-Tech AG kennt nun ihre Möglichkeiten

Max Muster und das Management wissen jetzt: Die Kosten hängen stark vom Grad der Unterstützung durch einen Patentanwalt ab und in welchen Märkten die Erfindung geschützt werden soll. «Es lohnt sich, eine Kosten-/Nutzenrechnung anzustellen», sagt Patentanwalt Philipp Rüfenacht. Wenn der erwartete Nutzen (Marktvorteile durch Exklusivität, Einnahmen, Marketingwert etc.) die Kosten übersteigt, ist die Anmeldung sinnvoll. An der nächsten Sitzung wird die High-Tech AG entscheiden, ob man die gesamten Arbeiten zur Patentanmeldung in die Hände eines Patentanwalts gibt. Eine durchschnittliche Schweizer Anmeldung kostet 7000 bis 12’000 Franken – von der Erstellung der Anmeldeunterlagen bis zur Erteilung.

 
 

Drei Voraussetzungen für ein Patent

Eine Erfindung kann durch ein Patent geschützt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

 

1. Die Erfindung ist neu

Die Erfindung darf nicht zum Stand der Technik gehören. Als Stand der Technik gilt alles Wissen, das vor der Anmeldung irgendwo auf der Welt öffentlich zugänglich gewesen ist.

 

2. Die Erfindung ist erfinderisch

Die Erfindung darf für einen Fachmann nicht naheliegend sein. «Der Fachmann» ist im Patentrecht eine erdachte Person, die den Stand der Technik im Fachgebiet kennt, aber einfallslos ist. Stellen Sie dem Fachmann Ihre Erfindungsaufgabe und er kommt ohne weiteres auf die gleiche Lösung wie Sie, so ist Ihre Lösung nicht erfinderisch.

 

3. Die Erfindung ist gewerblich anwendbar

Die Erfindung muss gewerblich nutzbar, durchführbar und die Durchführung wiederholbar sein.

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