Mehr als ein paar Posten im Wald
Hinter den 488 Anlagen steht ein einheitliches Konzept. «Ein Zurich vitaparcours ist mehr als eine Ansammlung von Übungen. Dahinter stehen Vorgaben, die in der ganzen Schweiz gelten», sagt Barbara Bächler, Leiterin Zurich vitaparcours.
Wer einen neuen Parcours errichten möchte, wendet sich an Zurich vitaparcours. Die Organisation besucht den Standort, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Für die Umsetzung und Bewirtschaftung ist eine lokale Trägerschaft verantwortlich. Das sind meist Gemeinden. Die Organisation begleitet die Umsetzung, stellt Material und Wegweisung zur Verfügung und nimmt den fertigen Parcours offiziell ab. Auch danach wird auf die Standards geachtet: Regelmässige Qualitätsprüfungen stellen sicher, dass die Vorgaben zu Qualität und Sicherheit eingehalten werden.
Was lässt sich an einer solchen Erfolgsgeschichte überhaupt schützen? Die Idee, entlang eines Weges verschiedene Fitnessübungen anzubieten, ist schützenswert, aber nicht mit einem Patent. Ein Patent schützt technische Erfindungen. Ein Trainingskonzept als solches gehört nicht dazu.
Beim Zurich vitaparcours liegt der Wert des Geistigen Eigentums deshalb an anderer Stelle beim Namen. Mit der wachsenden Bekanntheit gewinnt auch dessen Schutz an Bedeutung. Im Schweizer Markenregister hat die Stiftung mehrere Bezeichnungen als Marken eingetragen: «Vitaparcours», «Parcoursvita», «Percorsovita», «Zurich vitaparcours», «Zurich parcoursvita» und «Zurich percorsovita».
Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden
Der Markenschutz gibt der Inhaberin das Recht, andere unter bestimmten Voraussetzungen daran zu hindern, gleiche oder ähnliche Kennzeichen für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Geschützt wird damit nicht die Idee, sich im Wald fit zu halten, sondern das Kennzeichen, unter dem das Angebot bekannt ist. Und die Marke hat einen weiteren Vorteil, der gut zum Zurich vitaparcours passt: Ihr Schutz kann beliebig oft verlängert werden. Ein Patent ist dagegen maximal 20 Jahre geschützt. Ein Name kann somit über Generationen markenrechtlich geschützt bleiben.
Dass dieser Schutz nicht nur auf dem Papier eine Rolle spielt, erlebt Zurich vitaparcours immer wieder. «Vielen ist gar nicht bewusst, dass Zurich vitaparcours und Vitaparcours eine geschützte Marken sind», sagt Bächler. Die Bezeichnung taucht immer wieder an Orten auf, die nichts mit dem offiziellen Angebot zu tun haben. «Wir haben sogar schon erlebt, dass der Name für einen Hunde-Parcours verwendet wurde.»
In solchen Fällen sucht die Organisation das Gespräch. In den meisten Fällen kommt es zu einer Lösung. Auch bei der Gestaltung gibt es Grenzfälle. So wurden bereits Tafeln kopiert oder Elemente des offiziellen Parcours für eigene Angebote übernommen. «Natürlich kann jemand einen eigenen Fitnessparcours betreiben. Wenn er nicht zu uns gehört, muss er sich aber klar vom Zurich vitaparcours unterscheiden», sagt Bächler.
Mit dem Namen Vitaparcours verbinden Generationen Bewegung und Fitness in der Natur. Was 1968 als Trainingspfad im Zürcher Wald begann, ist längst zu einer bekannten Marke geworden. Sie trägt dazu bei, dass man weiss, was einen erwartet, wenn am Waldrand «Zurich vitaparcours» steht.