Besserer internationaler Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte

Georgien und die Schweiz haben heute ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz ihrer geografischen Angaben und zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz unterzeichnet. Dieses schützt bekannte Schweizer Herkunftsbezeichnungen. Es trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei. «Herkunftsbezeichnungen sind ein wichtiges Marketinginstrument für Schweizer Qualitätsprodukte, auch im Export», sagte Catherine Chammartin, Direktorin des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) an der Unterzeichnungszeremonie.

 

Der Leiter des georgischen Patentamts Sakpatenti, Nikoloz Gogilidze, und die Direktorin des IGE, Catherine Chammartin, unterzeichnen am 31. Mai 2018 in Bern das bilaterale Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben und Herkunftsbezeichnungen.