Kunden über uns
Die fachkundigen Patentexperten des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum erbringen professionelle und hochwertige Recherchedienstleistungen. Ich habe eine grosse Anzahl Rechtsbeständigkeitsrecherchen im Zusammenhang mit Einsprüchen gegen vom EPA erteilte europäische Patente in Auftrag gegeben. Das grosse Engagement und die Beharrlichkeit der Rechercheure sowie die gelieferten Ergebnisse haben mich immer wieder beeindruckt.
– Andrew Somerville, zugelassener britischer und europäischer Vertreter, Vereinigtes Königreich
Sehr gute Dienstleistung. Das ip-search Team war unglaublich hilfsbereit und freundlich. Hervorragender Service!
– Gaspar Morgado, Lizenz- und Patentanwalt, Andes IP, Santiago de Chile
Die Qualität der Patentrecherchen ist sehr gut. Die Resultate sind übersichtlich strukturiert, was sehr hilfreich ist. Die Patentexperten sind für spezielle Wünsche und Anliegen immer offen. Dank den eindeutigen Suchresultaten kann ich unseren Wissenschaftlern Empfehlungen zum weiteren Vorgehen geben.
– Regina Poppe, Patentanwältin, F. Hoffmann-La Roche AG, Basel
Ich danke Ihnen für die gute Qualität Ihrer Arbeit sowie für Ihre Anregung, die Recherche auf zusätzliche Bereiche, wie beispielsweise japanische Gebrauchsmuster, auszudehnen.
– Emmanuel E. Jelsch, vor dem Europäischen Patentamt zugelassener Vertreter und Schweizer Patentanwalt, Katzarov S.A., Genf
Die Fachkenntnisse sind überzeugend. Hervorzuheben ist das schöpferische Mitdenken beim Bearbeiten des Auftrages!
– Dr. Peter Brückner, Patentingenieur, GEA Farm Technologies GmbH, Bönen
Besten Dank noch einmal für Ihren Einsatz und die hervorragende Recherche in dieser Sache. Das Patent wurde heute – auch dank Ihrer Hilfe – vollständig für nichtig erklärt.
– Dr. Georg Andreas Rauh, Rechtsanwalt, Vossius & Partner, München
Tatsächlich sehen wir in den von Ihnen ermittelten Schriften eine Stärkung in der Position unserer Mandantin, mit der wir aufgrund des bereits bekannt vorliegenden dichten Stands der Technik nicht mehr unbedingt gerechnet hätten.
– Dr. Patrick Werner, Patentanwalt, Leinweber & Zimmermann, München