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Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen
Ob gefälschte Uhr oder Handtasche: Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) soll Fake-Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichten können. Möglich macht es ein neues Verfahren. Es reduziert den administrativen Aufwand und gibt den Behörden mehr Spielraum für Kontrollen. Diese sind auch nötig: Der Import von Kleinsendungen aus Asien in die Schweiz hat sich zwischen 2014 und 2018 versechsfacht. Schweizer Firmen sind besonders betroffen von gefälschten Waren. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2020 die Vernehmlassung zur Einführung des vereinfachten Verfahrens eröffnet. Sie dauert bis am 30. April 2020.
Weitere Informationen lesen Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats.