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Erteilung für ergänzende Schutzzertifikate
Praxisänderung: Vom «Verletzungstest» zu «Medeva»
Als Reaktion auf den Bundesgerichtsentscheid 4A_576/2017 vom 11. Juni 2018 ändert das IGE die Erteilungspraxis für ergänzende Schutzzertifikate (ESZ). Entscheidend ist nicht mehr, ob das zu schützende Erzeugnis in den Schutzbereich des Grundpatents fällt (so noch BGE 124 III 375 «Fosinopril»), sondern ob das Erzeugnis in den Patentansprüchen in einer für den Fachmann erkennbaren Art und Weise wiedergegeben ist. Die Praxisänderung wird rückwirkend auf den 11. Juni 2018 und auf alle hängigen Verfahren angewendet.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Praxisänderung bei der Erteilung für ergänzende Schutzzertifikate.