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Gestrafftes Einspruchsverfahren am Europäischen Patentamt
05.07.2016 |
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Am 1. Juli 2016 hat das Europäische Patentamt (EPA) seine neue Praxis bei Einspruchsverfahren eingeführt, um diese schneller abzuschliessen. Das EPA hat seine internen Arbeitsabläufe so optimiert, dass sich die Gesamtdauer bis zu einer Entscheidung in einfach gelagerten Fällen auf 15 Monate, vom Ablauf der Einspruchsfrist an gerechnet, reduziert. Die allgemeinen Grundsätze für das Verfahren vor dem EPA und insbesondere das rechtliche Gehör (Artikel 113 (1) EPÜ) bleiben dabei gewahrt.
Mehr Informationen dazu finden Sie in folgendem Video