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Bundesrat verabschiedet Umsetzungsverordnungen zur Swissness-Vorlage und eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für eine Änderung der „Swiss made“-Verordnung für Uhren
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Auftrag des Parlaments umgesetzt und das Verordnungsrecht zur Swissness-Vorlage genehmigt. Der Bundesrat hat dabei den rechtlichen Rahmen ausgeschöpft. Er hat die berechtigten Anliegen der betroffenen Branchen sowie alle inhaltlichen Empfehlungen der konsultierten Parlamentskommissionen aufgenommen und die Umsetzung der gesetzlichen Vorlage so einfach wie möglich ausgestaltet. Er vollzieht damit die vom Parlament beschlossenen Vorgaben zum Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes.
Der Bundesrat hat am Mittwoch zudem das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für eine Änderung der „Swiss made“-Verordnung für Uhren eröffnet. Die revidierte Verordnung stärkt die Bezeichnung „Swiss made“ für Uhren und Uhrwerke im Sinne der neuen „Swissness“-Gesetzgebung.
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