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Newsletter IGE | IPI

Dezember 2020

 
 

Newsletter 2020/12 Patente und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die neuste Ausgabe des Newsletters der Patentabteilung senden zu dürfen.

 

 

 

01 Verlängerung der Recherche-Aktion um ein halbes Jahr

02 Überarbeitete Patentprüfungsrichtlinien ab 1. Januar 2021

03 Der Jahresbericht 2019/20 des IGE ist publiziert

 
 
 

01 Verlängerung der Recherche-Aktion um ein halbes Jahr

 

Bundesrat Alain Berset hat Wirtschaft und Gesellschaft zu Beginn der Corona-Pandemie treffend auf einen Marathon eingeschworen. Auch innovative KMU und Start-ups sind nach wie vor stark gefordert. Wir möchten sie in dieser schwierigen Zeit weiterhin unterstützen und bieten ihnen Begleitete Patentrecherchen und Begleitete Patentumfeldanalysen deshalb bis zum 30. Juni 2021 weiter zu 100 anstatt 300 CHF an.


Die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen hat seit unserer Gratisaktion zu Beginn der Krise und der Preisreduktion seit Juni stark zugenommen. Das zeugt von einer anhaltend hohen Innovationskraft in der Schweiz, die wir mit unserer Massnahme gerne weiter unterstützen.

 

02 Überarbeitete Patentprüfungsrichtlinien ab 1. Januar 2021

 

Wir haben die Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen auf den neusten Stand gebracht. Die neuen Richtlinien gelten ab 1. Januar 2021 für alle hängigen Verfahren.


Seit dem 1. Januar 2019 können beim IGE pädiatrische Verlängerungen zu ergänzenden Schutzzertifikaten (ESZ) sowie pädiatrische ergänzende Schutzzertifikate beantragt werden. Es war deshalb erforderlich, die Kriterien für die Prüfung von ESZ und pädiatrischen ESZ näher zu bestimmen.

 

Sie finden die entsprechenden Ausführungen in den Kapiteln 13 und 14, Absätze 13.1, 13.2.2, 13.2.3, 13.2.5, 13.3, 13.4, 13.5, 14.1.1 und 14.1.3.

 

Ausserdem haben wir die Angaben zu den Fristen, die für Beanstandungen des IGE einzuhalten sind, der heutigen Praxis angepasst: Das IGE gewährt eine Frist von drei Monaten für alle Beanstandungen, die im Rahmen der Sachprüfung einer Patentanmeldung erlassen werden. Bei Beanstandungen zu ESZ und pädiatrischen ESZ beträgt die Frist zwei Monate (Kapitel 1.2.3). Diese Fristen bleiben verlängerbar.


Bei den übrigen Änderungen handelt es sich hauptsächlich um redaktionelle Anpassungen.

 

Sie finden die neuen Richtlinien auf unserer Website.

 

03 Der Jahresbericht 2019/20 des IGE ist publiziert

 

Erfahren Sie, was das IGE im letzten Geschäftsjahr bewegt hat und wie der Geschäftsverlauf war. Im Interview mit Stefan Fraefel und Mirko Galli erhalten Sie ausserdem einen informativen Ein- und Ausblick zur elektronischen Schutzrechtsverwaltung des IGE. Sie finden den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2019/20 auf unserer Website.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Alban Fischer

Leiter Patentabteilung

 
 
 
 

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