Falls diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Newsletter IGE | IPI
1. März 2023
Newsletter 2023/3 Patente und Designs
Sehr geehrte Damen und Herren
Es freut uns, Ihnen die neuste Ausgabe des Newsletters Patente und Designs senden zu dürfen.
01 Versand zusätzlicher Schreiben mittels Einschreiben 02 Während eines Weiterbehandlungs- oder Wiedereinsetzungsverfahrens fällig gewordene Patentjahresgebühren 03 Bestätigung der Erteilung (Art. 64 PatG) 04 Ankündigung der Veröffentlichung von Patentanmeldungen
Ab März 2023 werden die Verfügungen wegen Fristversäumnis mit Weiterbehandlungsmöglichkeit in allen Schutzrechtsbereichen eingeschrieben versendet. Davon ausgenommen sind Löschanzeigen wegen Nichtbezahlung der Patentjahresgebühren und die Löschanzeigen wegen Nichtverlängerung in Designsachen. Zudem werden sämtliche Schreiben eingeschrieben versendet, welche Schutztitel betreffen, die noch nicht veröffentlicht worden sind. Dies betrifft Patentanmeldungen vor der Veröffentlichung und Designs während der Phase, wenn der Aufschub noch beantragt werden kann oder die Veröffentlichung aufgeschoben worden ist.
02 Während eines Weiterbehandlungs- oder Wiedereinsetzungsverfahrens fällig gewordene Patentjahresgebühren
Zwischen dem Zeitpunkt der Stellung eines Antrags auf Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung und dessen beabsichtigter Gutheissung können (weitere) Patentjahresgebühren fällig werden. Diese werden nicht mehr erst im Anschluss an die Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung eingefordert. Neu wird das Patent/die Patentanmeldung erst reaktiviert, wenn die inzwischen fällig gewordenen Jahresgebühren ebenfalls entrichtet wurden. Da für die Zahlung dieser Patentjahresgebühren die gesetzlichen Zahlungsfristen gemäss Art. 18 PatV abgelaufen sind, wird eine Nachfrist von zwei Monaten gewährt.
03 Bestätigung der Erteilung (Art. 64 PatG)
Wie bereits im Newsletter Patente und Designs 2021/06 mitgeteilt, erfolgt ab März 2023 die Bestätigung der Erteilung für alle Schutztitel durch ein Mitteilungsschreiben unter Beilage eines entsprechenden Registerauszugs.
04 Ankündigung der Veröffentlichung von Patentanmeldungen
Ab März 2023 werden, wie bereits bei der Erteilung, auch bei der Veröffentlichung der Patentanmeldung die gesamten technischen Unterlagen, welche als Grundlage für die Veröffentlichung dienen, zugestellt und nicht nur Ersatzseiten.