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Newsletter IGE | IPI

30. März 2023

 
 

Newsletter 2023/03 Marken und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Es freut uns, Ihnen die März-Ausgabe des Newsletters Marken und Designs zu senden.

 

01 Das IGE senkt Mitte 2023 und Mitte 2024 Gebühren in Markensachen

02 Gleichzeitig gestellte Anträge auf Registeränderung und Belastung des Deponentenkontos

03 Patent: E-Mail-Anhänge

04 Patent: Verwendung der Formulare auf unserer Website

 

01 Das IGE senkt Mitte 2023 und Mitte 2024 Gebühren in Markensachen

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 Gebührensenkungen in Markensachen genehmigt (vgl. Medienmitteilung vom 16.12.2022).

Die Hinterlegungsgebühr beträgt ab 1. Juli 2023 neu Fr. 450.- (anstatt Fr. 550.-). Zudem wird auf diesen Zeitpunkt ein Rabatt von Fr. 100.- für über etrademark (https://e-trademark.ige.ch/) getätigte Markenanmeldungen gewährt. Für solche Anmeldungen beträgt die Hinterlegungsgebühr ab dem 1. Juli 2023 somit neu Fr. 350.-.

Bis am 30. Juni 2023 gelten somit noch die bisherigen, höheren Gebühren. Insbesondere kommt bei Hinterlegungsgesuchen, welche vor dem 1. Juli 2023 gestellt wurden und den Anforderungen von Art. 28 Abs. 2 des Markschutzgesetzes (SR 232.11, MSchG) entsprechen, die alte Gebühr von Fr. 550.- zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn das Hinterlegungsdatum wegen einer Änderung des Zeichens oder einer Erweiterung des Verzeichnisses der Waren oder Dienstleistungen verschoben werden muss (Art. 29 Abs. 2 MSchG), oder wenn die Frist zur Zahlung der Hinterlegungsgebühr erst nach dem 1. Juli 2023 abläuft.

Auf den 1. Juli 2024 wird zudem die Verlängerungsgebühr von Fr. 700.- auf Fr. 550.- gesenkt. Massgebend für die Frage, ob die alte oder neue Gebühr zur Anwendung gelangt, ist dabei das Schutzablaufdatum gemäss Art. 10 MSchG. Liegt dieses vor dem 1. Juli 2024, kommt die alte Gebühr von Fr. 700.- zur Anwendung. Andernfalls greift die neue Gebühr von Fr. 550.-. Da die Verlängerungsgebühr gemäss Art. 10 Abs. 3 MSchG bereits zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bezahlt werden kann, kann die neue Verlängerungsgebühr somit schon ab dem 1. Juli 2023 zur Anwendung gelangen, wenn die Gültigkeit der Eintragung ab dem 1. Juli 2024 liegt.

Auf den 1. Juli 2023 werden auch die individuellen Gebühren nach dem Madrider System gesenkt. Die individuelle Gebühr für die Benennung der Schweiz beträgt neu für drei Klassen Fr. 400.-.

Rückfragen zur Umsetzung der Gebührensenkung können Sie per Mail an die Adresse tm.admin@ekomm.ipi.ch richten.

 

02 Gleichzeitig gestellte Anträge auf Registeränderung und Belastung des Deponentenkontos

 

Bei gleichzeitig gestellten Anträgen auf Registeränderung (z.B. Vertretungsübernahme) und auf Belastung des Kontokorrents hat das IGE nach Möglichkeit versucht, diese in der vom Antragsteller gewünschten Reihenfolge zu bearbeiten. Da jedoch die Registeränderung und die Verarbeitung von Zahlungen zwei voneinander getrennte Prozesse sind, gelingt dies dem IGE nicht in jedem Fall. Im Juli 2023 wird zudem der neue Online-Service zur Belastung des Kontokorrents in Betrieb genommen. Auf diesem Weg eingehende Belastungsaufträge werden, sofern sie unproblematisch sind, noch am Abend des gleichen Tages automatisch verarbeitet. Ab diesem Zeitpunkt kann das IGE eine gewünschte Reihenfolge von Registeränderungsanträgen und Belastungsaufträgen nicht mehr sicherstellen. Wir empfehlen deshalb, die Anträge nicht gleichzeitig einzureichen, sondern den Antrag auf Belastung des Deponentenkontos erst zu stellen, wenn die Registeränderung vorgenommen wurde. Falls dies aufgrund der Zahlungsfristen nicht möglich ist, kann beispielsweise der neue Vertreter, der noch nicht im Register eingetragen ist, einen Datenbankauszug über www.swissreg.ch oder https://database.ipi.ch herunterladen oder beim IGE einen Registerauszug verlangen.

 

03 Patent: E-Mail-Anhänge

 

Die technischen Unterlagen, die an unsere ekomm-Adresse (patent.admin@ekomm.ipi.ch) gesendet werden, erreichen uns in allen möglichen Formaten. Damit wir Ihre Anfrage rasch bearbeiten können, bitten wir Sie, uns ein PDF-Dokument mit der korrigierten Fassung der technischen Unterlagen zu senden, sowie ein weiteres PDF-Dokument, in dem die Korrekturen ersichtlich sind.

 

04 Patent: Verwendung der Formulare auf unserer Website

 

Das Formular Antrag auf Erteilung eines Erfindungspatentes wurde vor einiger Zeit auf den neusten Stand gebracht. Wenn Sie es für Ihre Anmeldung verwenden, erleichtern Sie uns die Erfassung aller nötigen Informationen enorm und vermeiden Beanstandungen durch das IGE. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie ab sofort dieses neue Formular nutzen würden.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Eric Meier

Vizedirektor

 
 
 
 

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