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Newsletter IGE | IPI

Oktober 2019

 
 

Newsletter 2019/10 Patente und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die neuste Ausgabe des Newsletters der Patentabteilung senden zu dürfen.

 

01 Praxisänderung zum Rechnungsempfänger

02 Der Eingabeweg Fax fällt auf den 1. Januar 2020 weg

 

 
 
 

01 Praxisänderung zum Rechnungsempfänger

 

Nach der aktuellen Praxis können beim IGE in Patentangelegenheiten unterschiedliche Versandadressrollen geführt werden:

 

  • ein Empfänger nur für Jahresgebührenerinnerungen (Art. 18d PatV),
  • ein Empfänger für Rechnungen (Gebühren gemäss Anhang 3 GebV-IGE und Jahresgebührenerinnerungen) und
  • ein Schreibenempfänger (erhält sämtliche Korrespondenz des IGE, einschliesslich Rechnungen und Jahresgebührenerinnerungen).


Ab dem 1. November 2019 fällt die Rolle des Rechnungsempfängers weg. Neu wird die gesamte Korrespondenz zu Verfahren vor dem IGE betreffend das PatG, einschliesslich Zahlungserinnerungen und Rechnungen, dem Schreibenempfänger zugestellt.


Als Ausnahme dieser Regel besteht weiterhin die Möglichkeit, dem IGE einen alleinigen Empfänger ausschliesslich für Jahresgebührenerinnerungen mit Adresse in der Schweiz oder in Liechtenstein anzugeben.


Ist ein Rechnungsempfänger im Patentregister eingetragen, wird das IGE den Anmelder/Inhaber/Vertreter zur Entscheidung auffordern, ob diese Rolle gelöscht oder als Empfänger der Jahresgebührenerinnerungen weitergeführt werden soll. Ohne Antwort auf diese Aufforderung nimmt das IGE selbständig eine Umschreibung auf die Rolle als Empfänger für Jahresgebührenerinnerungen vor. Ist bereits ein solcher Empfänger eingetragen, löscht das IGE den Rechnungsempfänger; die Rechnungen zu Verfahren vor dem IGE betreffend das PatG werden dann an den Schreibenempfänger geschickt.

 

02 Der Eingabeweg Fax fällt auf den 1. Januar 2020 weg

 

Auf Ende Jahr stellen wir unsere Faxdienste ein. Grund ist, dass unser Telekommunikationsanbieter die analoge Telefonie auf das Internet Protokoll (All IP) umstellt. Faxen wäre dadurch fehleranfällig und die vollständige Übermittlung der Nachrichten und Dokumente nicht mehr gewährleistet.


Als alternative Eingabewege stehen Ihnen die Eingabe per E-Mail oder per Post zur Verfügung.


Gerne erinnern wir Sie daran, dass per E-Mail auch rechtlich verbindliche, fristwahrende Eingaben möglich sind. Die Nachricht muss dazu an eine speziell dafür vorgesehene E-Mail-Adresse geschickt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Eingabe finden Sie auf unserer Website.

 

Über Feedback zu Form und Inhalt sowie über Wünsche und Anregungen freuen wir uns sehr. Bitte kontaktieren Sie uns via Newsletter.PuD@ipi.ch

 
 
 
 

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