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Newsletter IGE | IPI

Juli 2019

 
 

Newsletter 2019/07-02 Patente und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die neuste Ausgabe des Newsletters der Patentabteilung senden zu dürfen.

 

01 Praxisänderung zur Bestätigung von Antragseingängen

02 Praxisänderung bei mehrstufigen Registeränderungen

03 Praxisänderung betreffend zu früh eingereichter Anträge zum Schweizer Teil europäischer Patente

04 Befreiung von der Verpflichtung, Rechercheergebnisse beim EPA einzureichen

05 Praxis zur Sistierung von Gesuchen um Erteilung von Ergänzenden Schutzzertifikaten (ESZ)

 
 
 

01 Praxisänderung zur Bestätigung von Antragseingängen

 

Gemäss der aktuellen Praxis des IGE können Anträge auf Änderungen im Patentregister oder der Versandadresse auf Wunsch zur Bestätigung abgestempelt und an den Antragssteller zurückgesendet werden. Diese Praxis wird ab dem 1. August 2019 nicht mehr weitergeführt.


Ausnahme: Für die erste Eintragung eines Vertreters zu einem Patent kann das Abstempeln weiterhin beantragt werden.

 

02 Praxisänderung bei mehrstufigen Registeränderungen

 

Wird ein Antrag auf mehrere, aufeinander aufbauende Patentregisteränderungen gutgeheissen, so werden ab dem 1. August 2019 die Zwischenstufen dieser Änderung nicht mehr publiziert. Das Register wird nur noch die Änderungen vom ursprünglichen auf den endgültigen Zustand anzeigen. Auch die Änderungsbestätigung, welche das IGE versendet, enthält keine Zwischenstufen mehr. Das IGE prüft jedoch weiterhin alle Teile der mehrstufigen Änderung und die Zwischenstufen sind im Aktenheft ersichtlich.

 

03 Praxisänderung betreffend zu früh eingereichter Anträge zum Schweizer Teil europäischer Patente

 

Ab dem 1. August 2019 können Anträge zum Schweizer Teil europäischer Patente (EP) neu erst ab dem Datum der Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung im Europäischen Patentblatt (Erteilungsdatum) gestellt werden. Anträge, die vor dem Erteilungsdatum beim IGE eingehen, werden künftig abgelehnt. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt werden.
Anträge zu noch nicht erteilten EP, die bis zum 31. Juli 2019 beim IGE eingehen, bearbeitet das IGE wie bisher mit der Erteilung des betreffenden EP.

 

04 Befreiung von der Verpflichtung, Rechercheergebnisse beim EPA einzureichen

 

Das Europäische Patentamt (EPA) nutzt bei europäischen Patentanmeldungen, für die eine Priorität beansprucht wird, die Ergebnisse von Recherchen zum Stand der Technik, die bei der Erstanmeldung durchgeführt worden sind. Die Patentanmelder müssen dem EPA dazu gemäss Regel 141(1) EPÜ eine Kopie der Rechercheergebnisse einreichen.


Vom 1. August 2019 an müssen Anmelder, die für ein europäisches Patent eine schweizerische Anmeldung als Priorität beanspruchen, dem EPA keine Rechercheergebnisse mehr schicken: Wenn eine Recherche zur schweizerischen Patentanmeldung durchgeführt worden ist, sendet das IGE dem EPA auf dessen Antrag eine Kopie der Rechercheergebnisse.


Weitere Informationen entnehmen Sie der Mitteilung des EPA.

 

05 Praxis zur Sistierung von Gesuchen um Erteilung von Ergänzenden Schutzzertifikaten (ESZ)

 

Das IGE beginnt die Prüfung von ESZ-Gesuchen frühestens ein Jahr nach Patenterteilung. Ist die maximale Schutzdauer des Grundpatents bald erreicht, erfolgt die Prüfung früher. ESZ-Gesuche werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Gesuchseingangs geprüft.


Neu sistiert das IGE ESZ-Gesuche von Amts wegen, wenn beim zugehörigen Grundpatent ein Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren am Europäischen Patentamt (EPA) hängig ist. ESZ-Gesuche, bei welchen die maximale Schutzdauer des Grundpatents bald erreicht ist, werden nicht sistiert. ESZ-Gesuche mit dem gleichen Erzeugnis, die auf einem anderen Grundpatent als dem am EPA angegriffenen basieren, werden aufgrund des verfassungsmässigen Beschleunigungsgebotes nicht sistiert (vergl. BVGer vom 20. Oktober 2010, B-1019/2010).

 

Die Praxis zur Sistierung gilt für alle am IGE hängigen und zukünftigen Gesuche.

 

Über Feedback zu Form und Inhalt sowie über Wünsche und Anregungen freuen wir uns sehr. Bitte kontaktieren Sie uns via Newsletter.PuD@ipi.ch

 
 
 
 

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