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Newsletter IGE | IPI

26. November 2020

 
 

Newsletter 2020/11 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die November-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Lange und fehlerhafte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse

02 Anpassung von Standardlisten für Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse

 
 
 

01 Lange und fehlerhafte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse

 

Das IGE sieht sich vermehrt mit Markeneintragungsgesuchen mit sehr langen und qualitativ schlechten Waren- und Dienstleistungslisten konfrontiert. Ursache der schlechten Qualität kann die mangelhafte Übersetzung der Liste einer ausländischen Marke sein.

 

Der Hinterleger ist verantwortlich dafür, dass die Waren und Dienstleistungen präzise bezeichnet und korrekt klassiert sind. Das IGE unterbreitet in solchen Fällen keine Vorschläge, sondern beanstandet die Waren- und Dienstleistungsliste pauschal.

 

Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, bei der Erstellung die Begriffe mit der Klassifikationshilfe des IGE abzugleichen. Zudem lohnt es sich, die Übersetzungsmöglichkeit in der Klassifikationshilfe zu verwenden. So werden zumindest diejenigen Begriffe, welche in der Datenbank enthalten sind, auch datenbankkonform übersetzt. Beinhaltet eine Liste zudem sehr viele synonyme Begriffe, besteht die Gefahr, dass durch eine schlechte Übersetzung daraus unterschiedliche Begriffe entstehen. Dadurch stimmt die Liste nicht mehr mit der Liste einer prioritätsbegründenden Anmeldung überein.

 

02 Anpassung von Standardlisten für Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse

 

Die Hinterleger können mit dem IGE eine Standardliste von Waren und Dienstleistungen erarbeiten. Vgl. hierzu Newsletter 2019/07 Marken. Sämtliche Begriffe aus gutgeheissenen Standardlisten werden in die Klassifikationshilfe aufgenommen. Zukünftige Gesuche, welche ausschliesslich die Standardliste oder Teile davon verwenden, werden unter dem Aspekt der Klassifikation als unproblematisch erkannt.

 

Diese Standardlisten können jederzeit erweitert oder aktualisiert werden. Wir bitten Sie, uns neue Begriffe vor der Anmeldung neuer Gesuche via die E-Mail Adresse wdl@ipi.ch mitzuteilen, damit wir diese prüfen und allenfalls in die Klassifikationshilfe aufnehmen können. Das führt dazu, dass Ihre Waren- und Dienstleistungsliste bei der neuen Anmeldung als datenbankkonform erkannt wird und Sie von der vorgezogenen Markenprüfung profitieren können. Zudem ist so sichergestellt, dass keine formelle Beanstandung erfolgt, und dass Gesuche mit identischen Waren- und Dienstleistungslisten gleichbehandelt werden.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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