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Newsletter IGE | IPI

30. September 2019

 
 

Newsletter 2019/08-09 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die August/September-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Verzicht auf Erhebung und Weiterleitung der OMPI-Gebühren

02 Hinterlegungsbestätigung ohne Anzeige des Ablaufs der Schutzfrist

03 Vorgezogene Markenprüfung

04 WDL-Tipp des Monats

05 Seminar «Neueste Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 
 
 

01 Verzicht auf Erhebung und Weiterleitung der OMPI-Gebühren

 

Das IGE hat die Erklärung gemäss Regel 34.2)b) der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum MMA/MMP (GAFO) per 1.1.2020 zurückgezogen und schliesst sich damit den über 90 Ländern des Madrider Systems an, welche diese Gebühren nicht für die OMPI einziehen und übermitteln. 

 

Bei Anträgen auf internationale Registrierung wäre es künftig nicht mehr möglich gewesen, die beiden verschiedenen Gebührentypen, nämlich die nationale Gebühr und die OMPI-Gebühren zusammen zu verarbeiten. Die Einziehung dieser Gebühren in je einem eigenen Prozess (und mit einem eigenen Einzahlungsschein) wäre mit manuellem Aufwand und Unsicherheiten auf Seiten von unkundigen Anmeldern verbunden gewesen.

 

Das IGE prüft die Anträge um internationale Registrierung wie bisher, stellt Rechnung für die nationale Gebühr von Fr. 100.- und übermittelt nach deren Bezahlung die Anträge der OMPI. Die Anmelder erhalten nach dieser Übermittlung – sofern sie über kein Konto bei der OMPI verfügen oder nicht bereits mittels Vorauszahlung die erforderlichen Gebühren bezahlt haben – von der OMPI eine Mitteilung mit der Aufforderung, die Gebühren innert einer Frist von 3 Monaten zu bezahlen. Wird diese Zahlungsfrist versäumt, besteht die Möglichkeit der Weiterbehandlung.

 

Die OMPI ermuntert Antragsteller oder Vertreter, die regelmässige Zahlungen an sie leisten, zur Eröffnung eines Kontokorrentkontos. Ein Kontokorrentkonto ermöglicht nämlich eine schnellere und sicherere Zahlungsabwicklung, was sowohl dem Antragsteller als auch der OMPI zugutekommt. Wenn Sie Fragen zur Eröffnung eines solchen Kontos haben, können Sie die Seite (auf Englisch oder Französisch) auf der OMPI-Webseite besuchen, die viele praktische Informationen bietet.

 

02 Hinterlegungsbestätigung ohne Anzeige des Ablaufs der Schutzfrist

 

Die Anzeige «Schutzablaufdatum» auf der Hinterlegungsbestätigung führte bei Hinterlegern und Vertretern immer wieder zu Verwirrung, weil bei einer im Register noch nicht eingetragenen Marke das Schutzablaufdatum noch nicht definitiv feststeht. Es wurde deshalb beschlossen, diese Information auf der Hinterlegungsbestätigung nicht mehr aufzuführen. Diese Änderung gilt für alle nach dem 22. August 2019 erstellten Hinterlegungsbestätigungen.

 

03 Vorgezogene Markenprüfung

 

Seit mehreren Jahren prüft das IGE im Rahmen der „vorgezogenen Markenprüfung“ Gesuche mit vollständig datenbankkonformen Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen. Dies mit dem Ziel, offensichtlich unproblematische Gesuche innert kurzer Frist, d.h. maximal 6 Arbeitstagen, einzutragen. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

 

Damit mehr offensichtlich unproblematische Zeichen rasch eingetragen werden können, testet das IGE ab dem 1. Oktober 2019 während 4 Monaten eine Erweiterung der vorgezogenen Markenprüfung für Gesuche, welche maximal drei nicht datenbankkonforme Waren- oder Dienstleistungsbegriffe enthalten.

 

04 WDL-Tipp des Monats

 

Seit einem Jahr haben wir jeden Monat einen WDL-Tipp publiziert. Der heutige bildet den Abschluss dieser Serie. Sicher werden wir aber zwischendurch wieder Klassierungsfragen aufgreifen. Aufhören möchten wir mit ein paar Formulierungen, die dem IGE im Rahmen von Anmeldungen unterbreitet wurden und die mehr als sonderbar waren, z.B.

 

  • "Kinderentwicklungsspielzeug": werden damit spielerisch neuartige Kinder entwickelt? z.B. solche, die nicht zwängen und schreien? Gemeint war Spielzeug zur Förderung der Entwicklung von Kindern.
  • "Veranstaltung von Seminaren auf dem Gebiet des vorbeugenden Brauschutzes": mit diesen werden wohl künftige Braumeister von ihrem Berufsziel abgehalten. Gemeint waren indessen Seminare auf dem Gebiet des Brandschutzes.
  • "Partygeschenke in der Natur von Spielzeuglärm": als ob Lärm eine Ware wäre – oder ein Geschenk.
  • "Kunststoffkuchenaufsätze": ein Aufbau für einen künstlichen Kuchen? Nein, gemeint sind Kuchendekorationen aus Kunststoff.
  • "Spielbanken" (beantragt in Klasse 28): es zeigte sich, dass «toy banks» aus dem Englischen wortwörtlich übersetzt wurde. «Toy» bezieht sich jedoch klar auf ein Spielzeug und nicht auf das Spielen in Casinos.
  • "Medizinische Inkubationszeit" (beantragt in Klasse 10): wenn man Zeit nur kaufen könnte…. Dann würde das IGE noch hunderte solcher Beispiele liefern.

 

Die Prüfung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ist eine anspruchsvolle und zeitaufwändige Arbeit. Sie wird von den Mitarbeitenden der Markenabteilung sehr ernst genommen – umso schöner, wenn gewisse Formulierungen zwischendurch für ein Schmunzeln sorgen.

 

05 Seminar «Neueste Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 

Auf unserer Website finden Sie das Programm des IGE/LES Seminars «Neueste Entwicklungen im Markenrecht» vom Donnerstag, 7. November 2019.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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