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Newsletter IGE | IPI

26. Juni 2019

 
 

Newsletter 2019/06 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Juni-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Gleichzeitige Beantragung der gleichen Änderung auf mehreren Schutztiteln (Massenänderungen)

02 Zusätzliche Sektion Markenprüfung

03 Jahrestreffen des Expertenausschusses der Nizza-Union (CE29)

04 WDL-Tipps des Monats

 
 
 

01 Gleichzeitige Beantragung der gleichen Änderung auf mehreren Schutztiteln (Massenänderungen)

 

Wie in unserem Newsletter 2018/04 mitgeteilt, erhalten Sie seit nunmehr einem Jahr nach der Eintragung von sogenannten Massenänderungen nicht mehr ein Bestätigungsschreiben mit der Auflistung sämtlicher geänderten Schutztitel, sondern für jeden Schutztitel eine separate Änderungsbestätigung. Dies kann zu einer sehr grossen Papierflut führen, die gemäss Rückmeldung von verschiedenen Vertretern nicht gewünscht ist. Ab 1. Juli 2019 werden wir deshalb den Ausdruck und den Versand dieser einzelnen Bestätigungsschreiben unterbinden, wenn dies der Hinterleger/Vertreter ausdrücklich wünscht. Falls auf diese Bestätigungsschreiben verzichtet werden soll, ist uns dies zusammen mit dem Änderungsantrag mitzuteilen. Zu beachten ist, dass wir kein anderes, insbesondere kein Schreiben mit der Auflistung sämtlicher geänderten Schutztitel erstellen, der Vollzug der Änderungen aber in Swissreg eingesehen werden kann.

 

02 Zusätzliche Sektion Markenprüfung

 

Per 1. Juli 2019 wird eine neue Sektion Markenprüfung 5 geschaffen. Sie wird von Sandra Tomic geleitet. Sandra Tomic arbeitet seit November 2013 als Markenjuristin in der Sektion Widerspruch/Löschungsverfahren der Markenabteilung.

 

03 Jahrestreffen des Expertenausschusses der Nizza-Union (CE29)

 

Vom 29. April bis am 3. Mai 2019 fand in Genf wie gewohnt die jährliche Tagung des Expertenausschusses der Nizza-Union statt. Dabei wurde über diverse Änderungen in der alphabetischen Liste, bei den Oberbegriffen und bei den erläuternden Anmerkungen der Nizza-Klassifikation diskutiert und entschieden.

 

Ferner wurden auf Initiative der Schweiz und dreier weiterer Ämter Richtlinien erarbeitet, die Gerichte (Speisen) und Getränke erfüllen müssen, damit sie in die Klassifikation aufgenommen werden können. Der Zweck dieser Richtlinien ist es, den Trend, dass einzelne Ämter sehr spezifische, teils nur regional verbreitete Lebensmittel in die Klassifikation aufzunehmen versuchen, zu bremsen. Dank dieser Initiative hat man sich nun darauf geeinigt, nur noch allgemein bekannte Lebensmittel und Getränke in die Klassifikation aufzunehmen, die entweder im Oxford Dictionary oder in der französischen Enzyklopädie Larousse enthalten sind. Regionale oder nationale Gerichte wie z.B. Rösti, Fondue-Mischungen oder Raclette-Käse können jedoch bei einer Anmeldung in der Schweiz weiterhin aufgeführt werden, sofern deren Klassierung klar ist und sie auch als Ware verkauft werden.

 

Schliesslich wurden im Rahmen des Projektes zur Überprüfung und Aktualisierung der Oberbegriffe der Klassenüberschriften und der erläuternden Anmerkungen die ersten Änderungen zu Dienstleistungsklassen beschlossen. Nächstes Jahr wird dieses Projekt, bei welchem das IGE intensiv mitgewirkt hat, abgeschlossen.

 

Der Bericht zur diesjährigen Session des Expertenausschusses und sämtliche relevanten Dokumente sind auf den Webseiten der WIPO publiziert worden.

 

04 WDL-Tipp des Monats

 

Bei der Erstellung von Waren und Dienstleistungsverzeichnissen unterstützt Sie das IGE mit Hilfe der Klassifikationshilfe. Mit dieser können Sie einerseits nach Ihnen zusagenden, bereits akzeptierten Begriffen suchen, und andererseits ganze Listen auf die Konformität mit der IGE-Datenbank sowie den Begriffen der Internationalen Klassifikation von Nizza überprüfen lassen. Zusätzlich können einzelne Begriffe oder ganze Listen in die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch übersetzt werden.

 

Nutzen Sie diese Hilfe, denn dadurch können Sie Beanstandungen verhindern und den Prüfungsvorgang beschleunigen. Eine Hilfe, wie diese zu nutzen ist, finden Sie hier.

 

Falls Sie uns ein Feedback zu Funktionen oder Verbesserungsmöglichkeiten des Tools geben wollen, wenden Sie sich doch bitte an wdl@ipi.ch. An die gleiche Adresse können Sie auch Begriffe senden, die Sie oft verwenden und die Ihrer Meinung nach ins Tool aufgenommen werden müssten. Wir werden diese gerne prüfen.

 

Aber nicht nur das IGE bietet Datenbanken zur Klassierung von Waren und Dienstleistungen an. Weitere Hilfen bieten z.B. die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit dem Madrid Waren- und Dienstleistungsmanager oder das Europäische Amt EUIPO mit TMclass an. Bei diesen Datenbanken ist jedoch zu beachten, dass das IGE zwar prinzipiell die gleiche Praxis wie diese Ämter hat, diese jedoch in Einzelfällen abweichen kann. Die Nutzung dieser Datenbanken empfiehlt sich deshalb nur bei der Suche nach Begriffen, die in der Klassifikationshilfe des IGE nicht zu finden sind, nicht jedoch bei der Zusammenstellung von ganzen Listen.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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