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Newsletter IGE | IPI

September 2018

 
 

Newsletter 2018/09 Patente und Designs

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die neuste Ausgabe des Newsletters der Patentabteilung senden zu dürfen.

 

01 Der neue Newsletter «Patente und Designs»

02 Änderungen im Patentrecht per 1. Januar 2019

03

Informationsanlass zum revidierten Patentgesetz für Experten und Praktiker

04 Anpassung zur elektronischen Eingabe per E-Mail

05 Neuigkeiten zur Elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Patente und Designs

 

 
 
 

01 Der neue Newsletter "Patente und Designs"

 

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) informiert interessierte Kreise seit längerem in Form von Newslettern, die aus den Bereichen «Marken» und «Juristische Informationen» versendet werden.

Für einen Newsletter «Patente» konnte man sich zwar ebenfalls anmelden (und Sie erhalten diese Ausgabe, weil Sie sich in der Vergangenheit einmal dafür angemeldet hatten), ein regelmässiger Versand fand jedoch seit längerem nicht mehr statt. Das möchten wir ändern!

Wir präsentieren Ihnen daher hiermit den neuen Newsletter «Patente und Designs», in dem wir ab sofort mehrmals pro Jahr über Neuerungen und Wissenswertes aus der Patentabteilung des IGE informieren wollen.

Einen Themenschwerpunkt wird in nächster Zeit die Information über die schrittweise Einführung von ESV, der «Elektronischen Schutzrechtsverwaltung» bilden. Mit ESV modernisiert das IGE seine internen Prozesse und wird Ihnen als Nutzer des Schweizerischen Schutzrechtssystems in Zukunft neue Möglichkeiten bieten. Im existierenden Marken-Newsletter wurde bereits mehrmals darüber berichtete, dass sich mit der Einführung von ESV in der Markenabteilung das eine oder andere geändert hat.

Der Newsletter «Patente und Designs» erscheint auf Deutsch und Französisch wird unter https://www.ige.ch/de/dienstleistungen/newsletter.html archiviert.

 

02 Änderungen im Patentrecht per 1. Januar 2019

 

Am 1. Januar 2019 treten das teilrevidierte Patentgesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zusammen mit der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen.

Für Medizinalpersonen, Arzneimittelhersteller sowie für Konsumenten bringt diese Teilrevision des Patentgesetzes folgende Verbesserungen:

Erstens wird die Gefährdung der medizinischen Behandlungsfreiheit behoben, welche aufgrund der geänderten Rechtsprechung der Grossen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entstanden ist (vgl. die Anfrage 11.1053 von alt Nationalrat Gysin). Dazu sind neu das Verschreiben von Arzneimitteln durch Medizinalpersonen im Einzelfall sowie die Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken von der Wirkung des Patents ausgenommen.

Zweitens wird die Entwicklung von sicheren Kinderarzneimitteln gefördert. Als Anreiz gegen die Versorgungslücke im Bereich der Pädiatrie sieht das revidierte PatG für Arzneimittelhersteller – als Ausgleich für durchgeführte pädiatrische Studien mit Medikamenten – eine sechsmonatige Schutzverlängerung vor. Dieser längere Patentschutz kann entweder durch eine pädiatrische Verlängerung eines ergänzenden Schutzzertifikats oder durch ein neu eingeführtes pädiatrisches Schutzzertifikat erfolgen.

 

03 Informationsanlass zum revidierten Patentgesetz für Experten und Praktiker

 

Am 16. Oktober 2019 findet am IGE ein Informationsanlass über die ab 1. Januar 2019 geltenden Neuerungen im Patentrecht statt. Das IGE stellt die neuen Verfahren zu den «pädiatrischen Verlängerungen» vor, während Vertreter von Swissmedic und der pharmazeutischen Industrie weitere Aspekte aufzeigen, die es in der Praxis zu berücksichtigen gilt. Offene Fragen können vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen gemeinsam besprochen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

 

04 Anpassung zur elektronischen Eingabe per E-Mail

 

Aus technischen Gründen kann das IGE ab dem 08.10.2018 Eingaben mit folgende Dateitypen nicht mehr entgegennehmen:

  • PDF-Dateien mit aktivem Schreibschutz
  • Archivdateien (z.B. zip, gzip, bzip, tar) Ausnahme: ZIP-Dateien können weiterhin an design.admin@ekomm.ipi.ch eingereicht werden
  • E-Mail-Dateien (z.B. xyz.eml) als Beilage
  • XML-Dateien
 

05 Neuigkeiten zur Elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Patente und Designs

 

Änderungen zu Europäischen Patenten, die noch beim EPA beantragt wurden und deren Eintragungen uns durch das EPA bestätigt werden, trägt das IGE für den Teil CH/LI des betreffenden EP-Patentes grundsätzlich ohne Rückfragen beim Inhaber oder seinem Vertreter ein. Das IGE kann bei unklarer Sachlage beim Inhaber rückfragen. Seit Anfang Juli erfolgen diese Eintragungen zum überwiegenden Teil automatisch mit Hilfe von ESV.  Hierbei haben sich folgende Anpassungen ergeben:

  • Grundsätzlich werden dem Inhaber bzw. seinem Vertreter neu alle Registeränderungen zu EP-Patenten bestätigt.
  • Bisher wurde für EP-Patente, die in der Schweiz noch nicht gelöscht sind, das Eingehen eines ersten Einspruchs bzw. das Ablaufen der Einspruchsfrist ohne Einspruch publiziert. Neu findet eine entsprechende Publikation mit jedem neu eingegangenen Einspruch statt. Ausserdem werden Änderungen im Status des Einspruches (z.B. "gültig", "zurückgenommen") publiziert.
  • Sind bei einem EP-Patent mehrere Inhaber und kein Vertreter eingetragen, so wird der erste vom EPA gelieferte Inhaber der einzige Schreibenempfänger (bisher waren alle Inhaber Schreibenempfänger). Werden vom EPA Änderungen an der Inhaberschaft eingetragen, so wird der Schreibenemfpänger erneut nach der gleichen Regel bestimmt. Es kann somit sein, dass nach einer Inhaberänderung ein anderer der Inhaber Schreibenempfänger ist.
  • Wenn der Titel eines EP-Patentes 340 Zeichen überschreitet, wird er abgeschnitten und mit dem Hinweis ergänzt, dass der vollständige Titel im Register des EPA eingesehen werden kann. Bisher wurden überlange Titel intellektuell gekürzt und ohne Hinweis auf das Register des EPA publiziert.


 

Über Feedback zu Form und Inhalt sowie über Wünsche und Anregungen freuen wir uns sehr. Bitte kontaktieren Sie uns via Newsletter.PuD@ipi.ch

 
 
 
 

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