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Newsletter IGE | IPI

28. August 2018

 
 

Newsletter 2018/08 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die August-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Verlängerungs- und Widerspruchsgebühren: Die Angabe von Alternativ-Konten bleibt bei der Ausführung von Belastungsaufträgen künftig unberücksichtigt

02 WDL-Tipp des Monats

03 Entwicklung der Markeneintragungsgesuche/Anzahl Löschungsanträge

04 Seminar «Letzte Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 
 
 

01 Verlängerungs- und Widerspruchsgebühren: Die Angabe von Alternativ-Konten bleibt bei der Ausführung von Belastungsaufträgen künftig unberücksichtigt

 

Bei Verlängerungsanträgen für Schweizer Marken und beim Einreichen von Widersprüchen wird das IGE ab 1. Oktober 2018 die für den Fall einer ungenügenden Deckung des Haupt-Kontos zum Zeitpunkt der Belastung angegeben Alternativ-Konten nicht mehr berücksichtigen. Gemäss Ziff. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kontokorrente des IGE muss der Belastungsauftrag die Nummer des zu belastenden Kontos enthalten. Der Kunde hat zudem gemäss Ziff. 14 der AGB dafür zu sorgen, dass dieses Konto über eine ausreichende Deckung für sämtliche erteilten und noch nicht ausgeführten Belastungsaufträge verfügt. Das IGE gewährleistet nicht, dass mehrere Belastungsaufträge in der Reihenfolge der Fälligkeit der betroffenen Gebühren ausgeführt werden (die Belastung kann ab Eingang des Belastungsauftrags jederzeit – auch nach Ablauf der Zahlungsfrist – erfolgen).

 

02 WDL-Tipp des Monats

 

Die Klassierung von Waren und Dienstleistungen bereitet oft Schwierigkeiten. Entsprechend sind die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse von Marken regelmässig Gegenstand von Beanstandungen. Im Rahmen einer kleinen Serie unter obgenanntem Titel greifen wir deshalb sich regelmässig wiederholende Beanstandungspunkte auf.

 

Der erste Beitrag widmet sich allgemeinen Grundsätzen für die Ausformulierung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen.

 

  • Eine Klasse wird immer mit einem Punkt abgeschlossen. Innerhalb einer Klasse werden Waren bzw. Dienstleistungen nie durch einen Punkt voneinander getrennt. Abkürzungen müssen ausgeschrieben werden, z.B. «insbesondere» statt «insbes.».


  • Strichpunkte werden verwendet, um einzelne oder zusammengehörende Gruppen von Waren bzw. Dienstleistungen klar voneinander zu trennen, während Kommas nur in Aufzählungen innerhalb einer Gruppe zu verwenden sind oder im Rahmen einer Präzisierung gewisser Eigenschaften der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen. Lange, miteinander verknüpfte Formulierungen führen oft zu Missverständnissen und sind deshalb zu vermeiden.


  • Die falsche Setzung von Komma oder Strichpunkt kann leicht zu Fehlinterpretationen führen. Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:

     

    Kl. 32 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

    In dieser Liste bezieht sich die geografische Einschränkung, da mit Strichpunkt abgetrennt auf alle Waren der Klasse.

     

    Kl. 32 Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

    Hier bezieht sich die Einschränkung auf alles ausser Bier. Dieses ist durch einen Strichpunkt von den übrigen Waren und damit auch von der Einschränkung klar abgetrennt.


  • Neben Kommas und Strichpunkten können auch andere Satzzeichen zu Fehlinterpretationen führen. In der Regel können sie jedoch problemlos ersetzt werden:


Kl. 30 Nuss-/Mandelgipfel.

Der Schrägstrich kann ohne Weiteres durch ein «und» ersetzt werden.
 

Kl. 30 Nuss- und/oder Schokoladentorten.

Bei dieser Formulierung ist wegen der Konjunktion «oder» unklar, ob Schutz für beide Produkte beansprucht wird, oder nur für das eine oder das andere. Daher müssen die einzelnen Waren mit «und» verknüpft werden.

 

03 Seminar «neueste Entwicklungen im Markenrecht» in Genf

 

Detaillierte Informationen zum IPI/LES Seminar vom 8. November 2018 finden Sie auf unserer Website.

 

04 Entwicklung der Markeneintragungsgesuche/Anzahl Löschungsanträge

 

Die Statistiken von Januar bis Juni 2018 finden Sie auf unserer Website.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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