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Newsletter IGE | IPI

5. März 2018

 
 

Newsletter 2018/02-03 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren
Es freut uns, Ihnen die Februar/März-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 
 
 

Inbetriebnahme der Elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Marken

 

Die Markenabteilung führt ab März 2018 die elektronische Schutzrechtsverwaltung (ESV) für Schweizer Marken ein. Dies betrifft alle neuen Markenanmeldungen (ersichtlich an den Gesuchsnummern > 70'000) sowie alle Registeränderungen auf eingetragenen Marken. Papierdossiers sind für diese Marken Vergangenheit. Die Vertreter/Hinterleger werden von dieser für die Markenabteilung grossen Veränderung nur sehr wenig merken.

 

In folgenden Bereichen wird es kleine Änderungen geben:

 

Papieranmeldungen

Der Formularzwang bei Papieranmeldungen wird aufgehoben.

 

Versandadresse

Es gibt nur noch eine Versandadresse, das IGE bestimmt bei mehreren Hinterlegern den Zustellungsempfänger gemäss Art. 4 Abs. 2 MSchV.

 

Kreditkartenzahlungen

Expressgebühren können nicht mehr online bezahlt werden.

 

Hinterlegungsbestätigung

Die Hinterlegung eines Markengesuchs wird mit einem Mitteilungsschreiben, einem Auszug aus dem Markenregister (der das vollständige Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthält) und einer Zahlungsaufforderung (falls nicht Deponentenkontobelastung verlangt oder bereits mit Kreditkarte bezahlt wurde) bestätigt.

 

Zahlungsaufforderung für fällige Gebühren

Zahlungsaufforderungen werden nur noch an die angegebene Versandadresse geschickt, es ist nicht mehr möglich, deren Zusendung an einen speziellen «Rechnungsempfänger» zu verlangen. Es werden keine neuen Zahlungsaufforderungen mehr ausgestellt, sondern die alte Zahlungsaufforderung wird – falls gewünscht und verlangt – an einen anderen Empfänger geschickt. Auf Wunsch wird nach erfolgter Zahlung eine mehrwertsteuerkonforme Zahlungsbestätigung erstellt.

 

Neues Bankkonto

Gebühren für in der Elektronischen Schutzrechtsverwaltung neu erstellte Geschäfte (neue Anmelde- oder Verlängerungsverfahren und damit zusammenhängende Anträge) sind – soweit nicht durch Belastung eines Deponentenkontos oder mittels Kreditkarte bezahlt – auf ein neues Bankkonto des IGE bei der Credit Suisse zu überweisen: Kontonummer 0094-1462769-01, IBAN CH31 0483 5146 2769 0100 0, SWIFT CRESCHZZ80A. Bitte beachten Sie den erhaltenen Einzahlungsschein.

 

Wechsel der Zahlungsart

Wird für die Zahlung der Gebühren zuerst die Zusendung eines Einzahlungsscheins verlangt, später aber eine Belastung des Deponentenkontos gewünscht, kann dies neu problemlos innert Zahlungsfrist per Mail an die entsprechende eKomm Mailadresse (tm.admin@ekomm.ipi.ch) verlangt werden.

 

Registerauszüge und Prioritätsbelege

  • Der Aufbau der Registerauszüge ist nicht mehr genau gleich: es gibt keinen Stand zum Zeitpunkt der Eintragung mehr;
  • Registerauszüge und Prioritätsbelege, bei welchen keine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei verlangt wird, werden neu in elektronischer Form per Mail verschickt.

 

Antrag auf Eintragung einer Übertragung durch den neuen Inhaber oder einer Lizenz durch den Lizenznehmer

Bei einer Registeränderung als Folge einer Übertragung des Schutzrechts oder einer Eintragung einer Lizenz wird der im Register eingetragene Schutzrechtsinhaber über die Gutheissung des Antrags informiert. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Antrag auf Registeränderung nicht vom Schutzrechtsinhaber selbst, sondern vom Erwerber des Schutzrechts (im Falle der Übertragung) resp. vom Lizenznehmer (im Falle einer Lizenzeintragung) gestellt wird.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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