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Schritt 7: Einschränkung
Sie können das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für einzelne Vertragsparteien einschränken oder näher bestimmen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Vertragspartei in Bezug auf die Formulierung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen restriktiver als das IGE ist, also keine zu weit gefassten Verzeichnisse akzeptiert.
Fügen Sie mit dem Pluszeichen alle Vertragsparteien hinzu, für die Sie die Waren und Dienstleistungen einschränken möchten. Anschliessend können Sie einzelne Klassen einschränken oder präzisieren oder ganze Klassen löschen.
Alle Einschränkungen und Präzisierungen müssen in Französisch verfasst werden.
Einschränkung kopieren
Mit der Funktion «Einschränkung kopieren» können Sie die für die erste Vertragspartei erfassten Einschränkungen für weitere Vertragsparteien übernehmen.
Am Schluss sehen Sie, welche Klassen gegenüber dem Hauptverzeichnis unverändert oder aber geändert oder entfernt worden sind.
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
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