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Newsletter IGE | IPI

3. März 2017

 
 
 

Newsletter Nr. 2/2017 „Juristische Informationen“


Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen den Newsletter „Juristische Informationen“ Nr. 2/2017 zukommen zu lassen, und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.

 

01 
Modernisierung des Urheberrechts: Kompromiss in der AGUR12 II
02Die WTO revidiert das TRIPS Abkommen
03Erste Schweizer Hinterlegungsstelle gemäss Budapester Vertrag
04Weiterbildungen
 
 
 
 

01   Modernisierung des Urheberrechts: Kompromiss in der AGUR12 II

Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 II hat am 2. März 2017 ihre Arbeiten beendet und sich in verschiedenen Punkten auf einen Kompromiss geeinigt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird die Ergebnisse der AGUR12 II in seine Überlegungen für eine Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) einfliessen lassen und dem Bundesrat bis im Juli 2017 einen Antrag zum weiteren Vorgehen stellen.

 

02   Die WTO revidiert das TRIPS Abkommen

Am 23. Januar 2017 wurde das TRIPS Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) revidiert. Die Revision des Abkommens ermöglicht ärmeren WTO Mitgliedern einen verbesserten Zugang zu generischen Medikamenten. Die Änderung ist insbesondere für Länder wichtig, welche über keine relevante eigene Pharmaindustrie verfügen. Es handelt sich hierbei um die erste Revision eines WTO Abkommens seit der Schaffung der Organisation im Jahr 1995. Die Schweiz hatte die Änderung bereits am 13. September 2006 als weltweit zweites Land ratifiziert und sieht seit dem 1. Juli 2008 die Möglichkeit einer Zwangslizenz für die Ausfuhr von Arzneimitteln im Schweizer Patentgesetz vor.

 

03   Erste Schweizer Hinterlegungsstelle gemäss Budapester Vertrag

Bei der Culture Collection of Switzerland (CCOS) mit Sitz in Wädenswil können nun Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren hinterlegt werden (Mitteilung der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) vom 16. Januar 2017).
Weitere beim Institut anerkannte Hinterlegungsstellen: Internationale Hinterlegungsstellen nach dem Budapester Vertrag.

 

04    Weiterbildungen

 

Mit freundlichen Grüssen

Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
Felix Addor
Stv. Direktor