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Newsletter IGE | IPI

29. Februar 2016

 
 
 

Newsletter 2016/02 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Februar-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung vorlegen zu dürfen.

 

01    Sistierung der Schweizer Markeneintragungsgesuche, die gemäss neuem WSchG schutzfähige Zeichen enthalten
02    Richtlinien in Markensachen
03    Seminar „Neueste Entwicklungen im Markenrecht“ und 3. Tagung „Swissness“

04    Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos (Laos) zum Madrider Protokoll

 
 
 
 

01 Sistierung der Schweizer Markeneintragungsgesuche, die gemäss neuem WSchG schutzfähige Zeichen enthalten

 

Am 1. Januar 2017 tritt das neue Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG, SR 232.21) in Kraft. Eintragungsgesuche von Marken, die nach bisherigem Recht, nicht aber nach neuem Recht von der Eintragung ausgeschlossen sind, können unter dem neuen Recht geprüft werden, soweit der Markenhinterleger einverstanden ist, dass das Hinterlegungsdatum auf den 1. Januar 2017 verschoben wird. Betroffen sind für Waren hinterlegte Schweizer Marken, die eine Fahne oder ein anderes Hoheitszeichen im Sinn von Art. 10 WSchG enthalten (z.B. Schweizerkreuz oder Schweizerfahne). Das Institut wird die Verfahren auf Antrag hin sistieren, vorausgesetzt die Hinterlegungsgebühr wurde bezahlt und das Zeichen ist unter neuem Recht voraussichtlich schutzfähig. Eine abschliessende Prüfung des Eintragungsgesuchs wird erst nach Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen.

Eine Verschiebung des Hinterlegungsdatums auf den Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes kann zum Verlust von Prioritäten führen und Auswirkungen auf allfällige Gesuche um internationale Registrierung haben.

 

02 Richtlinien in Markensachen

 

Das Institut überarbeitet zurzeit seine Richtlinien in Markensachen. Gründe für die Revision sind zum einen die Aufnahme eines Allgemeinen Teils (Teil 1) sowie eines Teils über das Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs der Marke (Teil 7), zum anderen Aktualisierungen der gegenwärtigen Praxis und weitere Anpassungen, die sich aus der Revision von MSchG, MSchV und WSchG ergeben.Die revidierten Richtlinien werden am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Den Entwurf der revidierten Richtlinien stellt das Institut zur Verfügung.

 

03 Seminar „Neueste Entwicklungen im Markenrecht“ und 3. Tagung „Swissness“

 

04 Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos (Laos) zum Madrider Protokoll

 

Am 7. Dezember 2015 hat die Regierung der demokratischen Volksrepublik Laos (Laos) beim Generaldirektor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (OMPI) die Beitrittsurkunde zum Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken hinterlegt. Das Madrider Protokoll tritt für Laos am 7. März 2016 in Kraft.

Mit ihrem Beitritt zum MMP hat Laos mehrere Mitteilungen gemacht, insbesondere die Mitteilung betreffend Art. 5.2) MMP (Erhöhung der Zurückweisungsfrist auf 18 Monate) und Art. 8.7) MMP (individuelle Gebühren).

Die Gebühr beträgt CHF 141 für eine Klasse und CHF 101 für jede zusätzliche Klasse, wenn Laos in einem internationalen Gesuch oder einer nachträglichen Schutzausdehnung benannt wird.

Für zusätzliche Informationen verweisen wir auf die Informationsblätter der OMPI Nr. 2/2016 und 3/2016.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

Iris Weber

Markenabteilung