Zugang zu Sachdaten in der Privatwirtschaft

Forscherinnen und Forscher, Unternehmen, die Zivilgesellschaft sowie der Staat haben ein Interesse daran, die Voraussetzungen für die legale, sichere und faire Weitergabe von nicht-personenbezogenen Daten durch Unternehmen und private Organisationen zu schaffen. Der Bundesrat hat das IGE beauftragt, einen Bericht über den Zugang zu Sachdaten in der Privatwirtschat zu erstellen.


Dieser Auftrag wurde dem IGE vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft erteilt. Daten werden in Zukunft eine zentrale Rolle im Alltag und bei neuen Geschäftsmodellen spielen und bisher unbekannte Forschungsfelder eröffnen. Für den Einsatz künstlicher Intelligenz sind sie entscheidend. Die Datennutzung ist an sich nichts Neues, aber die Menge an erzeugten und verarbeiteten Daten sowie die Nutzungsarten kommen einem Paradigmenwechsel gleich.


Das IGE hat verschiedene spezialisierte Akteure beauftragt, diverse Analysen durchzuführen: zwei Wirtschaftsanalysen, eine Analyse für die Prüfung des Rechtsrahmens der Sachdaten sowie je eine Analyse zum nicht freiwillig gewährten Zugang zu Sachdaten (System der Zwangslizenzen) und zum freiwillig gewährten Zugang (Open Data und Shared Data). Des Weiteren erstellte eine Fachanwaltskanzlei (id est avocats Sàrl) standardisierte Musterverträge. Diese vier Studien sind unter Dokumente & Links verlinkt. Sie bilden die Grundlage für den Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 zur Kenntnis genommen hat. Weiter hat der Bundes das IGE beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen umzusetzen und die Studie zum Datenmarkt in der Schweiz zu aktualisieren.

 

Musterverträge

 

Jobs

 

Jobs