Schlussfolgerungen des Berichts

Die Datenwirtschaft trägt insgesamt erheblich zur Wirtschaftsleistung der Schweiz bei. Unser Land schneidet in diesem Bereich im Vergleich zu den übrigen europäischen Staaten relativ gut ab. Auch die Märkte für Rohsachdaten entwickeln sich hierzulande. Sie weisen anscheinend kein offensichtliches und erhebliches Marktversagen im «B2B»-Bereich auf. Die Herausforderungen bei der Erschliessung des gesamten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials von Sachdaten unterscheiden sich je nach untersuchtem Sektor stark. Entsprechend gibt es keine für die Besonderheiten des Sachdatenmarkts geeignete Patentlösung. Ausserdem plädieren die Unternehmen eher für ergänzende Unterstützungsmassnahmen als für umfangreiche Gesetzesinitiativen.


Die Schweizer Rechtsordnung kennt weder ein Eigentumsrecht an Sachdaten per se noch ein Sui-generis-Recht für Datenbanken. Das aktuelle Recht enthält jedoch einige Normen, mit denen die Inhaber von Sachdaten (und auch Datenbanken) eine Rechtsstellung erhalten, die einem Eigentumsrecht an diesen Daten nahekommt. Im Übrigen spricht das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht zugunsten der Einführung eines Eigentumsrechts an Sachdaten.


Die Wahl einer einzigen, horizontalen Lösung mit Zwangs- oder FRAND-Lizenzen, dank denen die Privatwirtschaft Zugang zu Sachdaten Dritter erhält, ist namentlich wegen der komplexen Umsetzung eines solchen Mechanismus ebenfalls keinen wünschenswerten Ansatz. Die Einführung eines solchen Systems könnte eventuell für einzelne Branchen in Erwägung gezogen werden. Im Bereich «B2B» bieten wettbewerbsrechtliche Zwangslizenzen ebenfalls keine tragfähige Lösung.


Die Formen des freiwilligen Zugangs zu Sachdaten, wie Open Data, Shared Data und das Bereitstellen vertrauenswürdiger Datenräume, haben Entwicklungspotenzial. Allerdings sollten die Schlussfolgerungen hierzu im Bericht des BAKOM und der DV abgewartet werden. Diese beiden Behörden wurden beauftragt, die technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für die Schaffung und Unterstützung von zuverlässigen Datenräumen zu ermitteln. Auf Grundlage ihres Berichts können die zuständigen Behörden in den einzelnen Bereichen den rechtlichen Rahmen und die Instrumente zur Verbesserung des Zugangs zu Sachdaten bewerten. Bis dahin könnte der Zugang zu Sachdaten über ergänzende Unterstützungsmassnahmen verbessert werden. Das IGE setzt seine Anstrengungen in diesem Bereich in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und anderen zuständigen Stellen fort.

 

Empfehlungen des IGE

 

In Bezug auf die Datenwirtschaft

 

Das IGE empfiehlt, die Studie «Analyse des Datenmarktes» zu erneuern und dem Bundesrat bis Ende Dezember 2025 erneut vorzulegen. Mit der neuen Studie kann die Entwicklung der Schweizer Datenwirtschaft beurteilt und die Situation unseres Landes erneut mit der Lage der europäischen Länder verglichen werden. Die Erstellung dieser Studie würde wiederum vom IGE übernommen.

 

In Bezug auf den rechtlichen Rahmen für Sachdaten

 
  • Das IGE empfiehlt kein Eigentumsrecht an Sachdaten einzuführen. Die Analyse hat kein Marktversagen festgestellt, und der rechtliche Rahmen wird als ausreichend beurteilt. Die Einführung eines solchen Rechts könnte im Übrigen der Rechtssicherheit schaden und den Datenhandel behindern.
  • Das IGE empfiehlt kein Sui-generis-Recht auf Datenbanken einzuführen. Die Analyse hat keinerlei Marktversagen in diesem Bereich festgestellt, und der rechtliche Rahmen wird als ausreichend beurteilt. Die Einführung eines solchen Rechts könnte im Übrigen der Rechtssicherheit schaden und den Datenhandel behindern.
 

In Bezug auf die Einführung horizontaler Systeme mit Zwangs- und FRAND-Lizenzen für den Zugang zu Sachdaten

 

Das IGE empfiehlt kein horizontales System mit Zwangs- oder FRAND-Lizenzen für den Zugang zu Sachdaten einzuführen. Die Analyse hat kein Marktversagen festgestellt, und der rechtliche Rahmen wird als ausreichend beurteilt. Ein horizontales System mit Zwangs- oder FRAND-Lizenzen für den Zugang zu Sachdaten wäre zwar TRIPS-kompatibel, aber die Einführung und Umsetzung wäre extrem komplex. Ausserdem ist nicht erwiesen, dass solche Systeme ihren Zweck erfüllen können. Im Übrigen wäre ein Entscheid für diesen Weg ein Alleingang der Schweiz in Europa.

 

In Bezug auf die ergänzenden Unterstützungsmassnahmen

 

Das IGE empfiehlt ergänzende Unterstützungsmassnahmen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Transaktionskosten zu senken. Diese Unterstützungsmassnahmen können die Form von Musterverträgen, Kontrolllisten, Übersichtsdokumenten zum rechtlichen Rahmen für Sachdaten oder einer Förderung der Erarbeitung von branchenspezifischen Best Practices etc. annehmen. In diesem Zusammenhang stellt das IGE den Schweizer KMU bereits Musterverträge zur Verbesserung der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und des Austauschs von Sachdaten zur Verfügung. Das IGE wird die Arbeit in diesem Bereich zusammen mit den anderen betroffenen Stellen und der Privatwirtschaft fortsetzen.

 

In Bezug auf Open Data und Shared Data

 

In diesem Bereich sind die Schlussfolgerungen im Bericht des BAKOM und der DV abzuwarten. Diese werden die Themen nennen, die ein staatliches Eingreifen in Sachen «gemeinsame Datenräume» indizieren könnten.

 

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