Ausgangslage und Vorarbeiten

In Umsetzung der Motion Rechsteiner «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» (13.3841) vom 26. September 2013 setzte das Eidgenössische Finanzdepartement am 27. August 2015 die auf drei Jahre befristete Expertengruppe «Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» unter dem Präsidium von alt Nationalrätin Brigitta Gadient ein.


Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 5. September 2018 den Schlussbericht der Expertengruppe zur Kenntnis. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Departementen bis Mitte 2019 die insgesamt 51 Empfehlungen der Expertengruppe zu analysieren und dem Bundesrat entsprechende Folgearbeiten zu unterbreiten.


Die Empfehlung Nr. 20 im Schlussbericht der Expertengruppe lautet wie folgt: «Der Bund prüft die Ausgestaltung eines Zwangslizenzen-Systems mit Blick auf den Zugang zu Sachdaten.» Diese Rechtsinstitution ist im Immaterialgüterrecht bekannt, und die Frage der Eigentumsverhältnisse ist in den letzten Jahren in der immaterialgüterrechtlichen Fachliteratur regelmässig thematisiert worden. Deshalb hat das UVEK das IGE gebeten, die Relevanz und Notwendigkeit eines Berichts in diesem Bereich zu evaluieren. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde dem Bundesrat beantragt, diese Frage zu prüfen. Dabei sollte der Untersuchungsrahmen erweitert werden, um sich nicht allein auf das Thema Zwangslizenzen zu beschränken.


Am 30. Oktober 2019 legte der Bundesrat das weitere Vorgehen zu den Empfehlungen der Expertengruppe fest. Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht er namentlich beim Zugang zu Sachdaten. Mit der Behandlung dieses Themas wurde das IGE beauftragt.

 

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