Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA)

 

Formelle Verhandlungsrunden

 

Elfte und letzte formelle Verhandlungsrunde

Die 11. und letzte Runde der Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) wurde am 2. Oktober 2010 erfolgreich in Tokio (Japan) abgeschlossen (provisorische Tagesordnung des Treffens in Englisch, pdf 36 KB und Pressemitteilung in Englisch, pdf 94 KB). Die Verhandlungsteilnehmer konnten bis auf sehr wenige Punkte alle substantiellen Fragen lösen. Daraus ging ein konsolidierter und weitgehend finalisierter Text des vorgeschlagenen Abkommens hervor. Die Parteien kamen überein, die wenigen verbleibenden Punkte, bei denen noch interne Konsultationen notwendig sind, bald zu lösen und so rasch wie möglich ein definitiver Text des Abkommens vorzulegen, der den jeweiligen zuständigen Stellen zur Annahme unterbreitet werden kann.

 

Zehnte formelle Verhandlungsrunde

Die 10. Runde der Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) fand vom 16. bis 20. August 2010 in Washington D.C. (USA) statt (Bericht, pdf 84 KB). Behandelt wurden alle Themen des Abkommens, namentlich: die Eingangsbestimmungen, die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Massnahmen gegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten, die Zollhilfemassnahmen, die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld, die Rahmenbedingungen für die Rechtsdurchsetzung, die Internationale Zusammenarbeit‚ die Institutionellen Angelegenheiten sowie die finalen Bestimmungen (Tagesordnung in Englisch (pdf 58 KB) und Pressemitteilung in Englisch (pdf 34 KB)). Die nächste Verhandlungsrunde soll anfangs Herbst 2010 in Japan stattfinden.

 

Neunte formelle Verhandlungsrunde

Die 9. Runde der Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) fand vom 28. Juni bis zum 1. Juli 2010 in Luzern statt. Die Parteien haben intensive Gespräche geführt und hauptsächlich zivilrechtliche und strafrechtliche Massnahmen gegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten, Zollhilfemassnahmen, die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld sowie den Anwendungsbereich des Abkommens diskutiert (provisorische Tagesordnung in Englisch, pdf 65 KB und Pressemitteilung in Englisch, pdf 72 KB). Die nächste Verhandlungsrunde soll im Sommer 2010 in den Vereinigten Staaten stattfinden.

 

Achte formelle Verhandlungsrunde und baldige Publikation des Abkommensentwurfs

Vom 12. bis 16. April 2010 fand in Wellington (Neuseeland) die achte Verhandlungsrunde für ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) statt. Behandelt wurden hauptsächlich Zollhilfemassnahmen, zivilrechtliche und strafrechtliche Massnahmen gegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten sowie die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld. Die Gespräche wurden intensiv und in einer konstruktiven Atmosphäre geführt, so dass gute Fortschritte erzielt werden konnten. Die Parteien einigten sich zudem darauf, den Entwurf des Abkommenstextes bis zum 21. April 2010 zu veröffentlichen (Pressemitteilung in Englisch, pdf 43 KB). Die nächste Verhandlungsrunde soll im Juni 2010 in der Schweiz stattfinden.

 

Siebte formelle Verhandlungsrunde

Die Verhandlungen für ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) wurden vom 26. bis 29. Januar 2010 in Guadalajara (Mexiko) fortgesetzt. Die Gespräche fanden in einer konstruktiven Atmosphäre statt und konzentrierten sich auf zivilrechtliche Massnahmen gegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten, auf Zollhilfemassnahmen sowie auf die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld (Tagesordnung des Treffens in Englisch, pdf 12 KB und Pressemitteilung in Englisch, pdf 83 KB). Die nächste Verhandlungsrunde soll im April 2010 in Neuseeland stattfinden.

 

Sechste formelle Verhandlungsrunde

Die 6. Runde der Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) hat vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul (Süd-Korea) stattgefunden. Die Gespräche verliefen konstruktiv und produktiv. Behandelt wurden die Themen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum im digitalen und strafrechtlichen Kontext sowie Fragen der Transparenz, insbesondere der Information der Öffentlichkeit (Tagesordnung des Treffens in Englisch, pdf 33 KB und Pressemitteilung in Englisch, pdf 59 KB). Die nächste Verhandlungsrunde soll im Januar 2010 in Mexiko stattfinden.

 

Fünfte formelle Verhandlungsrunde

Die 5. Runde der Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) wurde vom 16. bis 17. Juli 2009 in Rabat auf Einladung des Königreichs Marokko abgehalten. Es wurde eröffnet vom marokkanischen Minister für Industrie, Handel und neue Technologien, Herr Ahmed Reda CHAMI. Es wurden schwergewichtig die Themen Internationale Zusammenarbeit‚ Rahmenbedingungen für die Rechtsdurchsetzung und Institutionelle Angelegenheiten behandelt. Die Teilnehmer diskutierten im Weiteren Fragen der Transparenz, darunter die Information der interessierten Kreise und der Öffentlichkeit (Tagesordnung des Treffens in Englisch, pdf 82 KB und Pressemitteilung in Englisch, pdf 72 KB). Die nächste Verhandlungsrunde soll im November im Süd-Korea stattfinden. Die Teilnehmer bestätigten ihren Willen, die ACTA-Verhandlungen zügig voranzutreiben und im Verlaufe des kommenden Jahres (2010) abzuschliessen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum wird im Nachgang zur November Runde in Süd-Korea einen Informationsanlass zum ACTA-Abkommen für interessierte Kreise in Bern abhalten.

 

Vierte formelle Verhandlungsrunde

Die Gespräche für ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie wurden vom 15. bis 18. Dezember 2008 an einem Treffen in Paris fortgesetzt, zu dem die Europäische Union geladen hatte. Wie in der vorangegangenen Verhandlungsrunde nahmen Vertreter von Australien, der Europäischen Union (Europäische Kommission und französische Präsidentschaft), Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Singapur, der Vereinigten Staaten und der Schweiz teil. Ausserdem waren Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union anwesend.
Die Diskussionen konzentrierten sich auf Fragen der internationalen Zusammenarbeit, der Praxis der Rechtsdurchsetzung sowie institutionelle Aspekte. Die Teilnehmer führten ausserdem ihre früheren Diskussionen zu strafrechtlichen Sanktionen fort und tauschten Informationen über die jeweiligen Massnahmen gegen Immaterialgüterrechtsverletzungen auf dem Internet aus. Dabei wurden gute Fortschritte erzielt. Die Teilnehmer informierten sich ferner gegenseitig über ihre jeweiligen Konsultationen mit interessierten Kreisen und stellten fest, dass ein Bedürfnis nach vermehrter Information besteht. Sie waren sich einig, dass Transparenz wichtig und die Frage einer vermehrten Information der Öffentlichkeit deshalb weiter zu diskutieren ist.

 

Dritte formelle Verhandlungsrunde

Die Verhandlungen für ein Abkommen gegen Fälschung und Piraterie wurden am 8. und 9. Oktober 2008 in Tokio fortgesetzt. Das Treffen diente dazu, verschiedene Teilbereiche des Abkommens zu besprechen, um auf dieser Basis einen umfassenden Entwurf des gesamten Übereinkommens zu erarbeiten. An den Verhandlungen nahmen Delegationen aus Australien, Kanada, der Europäischen Union (Europäische Kommission und die derzeitige französische Präsidentschaft), Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, den Vereinigten Staaten und der Schweiz teil.
Die Diskussion behandelte insbesondere die Strafverfolgung der Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum, einschliesslich der Beschlagnahmung und Vernichtung von gefälschten Markenartikeln und die Frage der strafrechtlichen Sanktionen. Diskutiert wurde auch über die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum, insbesondere die Frage, wie die Höhe des Schadenersatzes genau ermittelt werden soll und wie in diesem Kontext die verschiedenen nationalen Ansätze in Einklang gebracht werden können. Die Teilnehmer diskutierten auch über den Anwendungsbereich des Übereinkommens, namentlich ob es auf Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen beschränkt werden oder ob es auch Verletzungen anderer Rechte am geistigen Eigentum einschliessen solle.

 

Zweite formelle Verhandlungsrunde

Die Verhandlungen über ein Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie wurden vom 29. bis am 31. Juli 2008 in Washington D.C. fortgesetzt. Teilgenommen haben Australien, die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die Präsidentschaft (Frankreich), Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Die Diskussionen an diesem Treffen konzentrierten sich auf die zivilrechtlichen Massnahmen gegen Verletzungen von Immaterialgüterrechten, inklusive vorsorgliche Massnahmen, Beweissicherung, Schadenersatz, Gebühren und Kosten. Die Teilnehmer haben zudem die Diskussion über die Massnahmen an der Grenze weitergeführt.

 

Erste formelle Verhandlungsrunde

Die Teilnehmer an den Gesprächen über ein Abkommen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie (ACTA) haben sich am 3. und 4. Juni 2008 zur ersten formellen Verhandlungsrunde getroffen. Es war das erste einer Reihe solcher Treffen in den kommenden Monaten, anlässlich derer die diversen Aspekte eines solchen Abkommens verhandelt werden sollen. An dieser 1. Runde beschäftigten sich die Teilnehmer schwergewichtig mit den Massnahmen an der Grenze.
An dieser 1. Verhandlungsrunde nahmen Delegationen der folgenden Länder teil: Australien, die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie die Präsidentschaft (Slowenien), Japan, Jordanien, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten und die Schweiz.

 

Mandat der Schweiz für die ACTA-Verhandlungen

Die Schweiz wurde von Japan und den USA angefragt, an der Initiative eines plurilateralen Abkommens zur besseren internationalen Bekämpfung von Fälschung und Piraterie zwischen interessierten Staaten teilzunehmen. Die international zunehmende Fälschung und Piraterie ist auch für die Schweiz Anlass zur Sorge. Ausserdem entsprechen die Ziele von ACTA dem bisherigen Schweizer Engagement auf internationaler Ebene und die mit ACTA anvisierte Massnahmen grundsätzlich dem, was die Schweizer Gesetzgebung bereits vorsieht. Deshalb hat der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an diesen Verhandlungen beschlossen (Beschluss vom 30. Mai 2008, im BBl 2012 5431 veröffentlicht). Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Delegation bestehend aus Vertretern des IGE, des SECO und der Oberzolldirektion bestellt, die die Schweiz an diesen Verhandlungen repräsentieren soll.
In der Sache präzisiert das Bundesratsmandat, dass die Schweizer Delegation sich dafür einzusetzen hat, dass die Schweiz bei ihrer Teilnahme an einem solchen Abkommen weder verpflichtet ist, neue Schutzstandards einzuführen, noch geltende Gesetze anzupassen.

 

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