Abkommen gegen Fälschung und Piraterie (ACTA)

 

Aktuell

 

Die Schweiz unterzeichnet ACTA nicht

Das ACTA-Abkommen stand den Verhandlungsparteien bis am 1. Mai 2013 zur Unterzeichnung offen. Die Schweiz, Deutschland, Estland, die Niederlande, die Slowakei und Zypern haben das Abkommen innert Frist nicht unterzeichnet. Sie können ACTA somit nicht mehr als Verhandlungsparteien beitreten.
Die anderen Verhandlungsparteien (Australien, die EU und 22 ihrer Mitgliedstaaten, Japan, Kanada, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Staaten) haben das Abkommen innert der Frist vom 1. Mai 2013 unterzeichnet. Für die Ratifikation setzt ACTA keine Frist. Das Abkommen tritt in Kraft sobald als sechs Parteien das Abkommen ratifiziert haben.

 

Bisheriger Verlauf

 

Schweiz wartet mit der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens zu

Die Schweiz wartet mit der Unterzeichnung des ACTA-Abkommens vorerst zu, bis genügend Entscheidelemente für die Beurteilung des weiteren Vorgehens vorliegen. Dies hält der Bundesrat in einer Antwort auf ein Schreiben der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats fest. Medienmitteilung (pdf 10 KB) vom 9. Mai 2012.

 

Unterzeichnung des Abkommens durch die EU und 22 ihrer Mitgliedstaaten

Am 26. Januar 2012 haben die EU und 22 ihrer Mitgliedstaaten ACTA unterzeichnet. Die Unterzeichnung durch 5 EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, die Niederlande, die Slowakei und Zypern) steht noch aus. Die EU-Kommission hat am 22. Februar 2012 beschlossen, vor der Ratifikation noch die Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezüglich der Vereinbarkeit des ACTA-Abkommens mit dem Gemeinschaftsrecht einzuholen.

 

Unterzeichnung des ACTA-Abkommens am 1. Oktober 2011 durch eine erste Gruppe von Staaten

Auf Einladung Japans fand am 1. Oktober 2011 in Tokyo eine Zeremonie statt, an welcher eine erste Gruppe von Staaten das ACTA-Abkommen (Handelsabkommen gegen Fälschung und Piraterie) unterzeichnet hat (Australien, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Staaten). Die übrigen ACTA-Verhandlungsparteien, also die EU und ihre Mitgliedstaaten, Mexiko und die Schweiz nahmen an der Zeremonie in Tokio ebenfalls teil, unterzeichneten das Abkommen aber wegen laufender interner Genehmigungsverfahren noch nicht. Die ACTA-Verhandlungsparteien haben anlässlich der Unterzeichnungszeremonie eine gemeinsame Pressemitteilung in Englisch (pdf 22 KB) herausgegeben.

 

Abschluss der Verhandlungen

Die Experten der ACTA-Delegationen haben Anfang Dezember 2010 in Sydney, Australien, den ausgehandelten Abkommenstext einer formaljuristischen Prüfung unterzogen. Nach dessen Bereinigung liegt somit der endgültige ACTA-Abkommenstext (in Englisch und Französisch, pdf 146 KB, die deutsche Übersetzung ist hier verfügbar, pdf 156 KB) vor. Die Verhandlungsparteien werden nun die auf nationaler Ebene nötigen Verfahren im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifikation des Abkommens in die Wege leiten.

 

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