Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Kooperationen

Zusammen mit Partnern an der Entwicklung zu arbeiten kann zu durchdachteren Lösungen führen und die Entwicklungszeit verkürzen.

Haben mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen bei der Patentierung der Erfindung das Recht am Patent gemeinsam zu. So steht’s im Patentgesetz. Wir empfehlen Ihnen, die Verhältnisse und die Rechte am Geistigen Eigentum von Anfang an in einem Vertrag festzuhalten.

Können Sie Ihre Erfindung nicht selbst verwerten? Technologietransferstellen (TT-Stellen) können Ihnen Partner aus der Wirtschaft oder aus Forschungsinstitutionen vermitteln.

Tipp

  • Wollen Sie Ihre Erfindung oder das Design schützen lassen? Dann melden Sie die Erfindung an bzw. hinterlegen Sie das Design, bevor Sie Dritte einweihen und die Schutzvoraussetzung «Neuheit» zerstört ist. Oder treffen Sie mit Ihren Partnern Geheimhaltungsvereinbarungen. Ein Spezialist (z.B. ein Patentanwalt) kann Ihnen dabei helfen.


Hilfe


Weitere Informationen

  • www.switt.ch: Links auf Technologietransferstellen finden Sie z.B. auf der Website der Vereinigung der Schweizer Fachleute für Technologietransfer.
  • www.innosuisse.ch: Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBFI) fördert Projekte in Forschung und Entwicklung zwischen Hochschulen und Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Innosuisse.
 

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