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Urheberrecht

Zu den aktuellen Informationen zum Urheberrecht.

 

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Bundesrat legt Bericht zum Folgerecht vor

Mit der Einführung eines sogenannten Folgerechts würden bildende Künstlerinnen und Künstler am Erlös aus dem Weiterverkauf ihrer Werke aus dem Kunsthandel beteiligt. Der Bundesrat hat zu dem Thema heute einen Bericht verabschiedet, mit dem er ein Postulat von Ständerat Luginbühl erfüllt. Der Bericht legt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Folgerechts dar und analysiert die wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Externe Studie zu den Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften

Im Auftrag des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum IGE hat eine Studie die Verwaltungskosten der fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften analysiert. Diese Studie kommt zum Schluss, dass die Kosten der Verwertungsgesellschaften angemessen sind.

  

 

Neuer Vorstoss zur kollektiven Verwertung von Urheberrechten

Während der Frühlingssession 2014 wurde die Interpellation Quadri 12.3396 - Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion eingereicht, welche sich mit der automatischen Erfassung von in Clubs und Discotheken aufgeführten Musikwerken befasst.

 

 

Modernisierung des Urheberrechts

Der Bundesrat hat sich am 6. Juni 2014 mit den Empfehlungen der AGUR12 befasst und das EJPD beauftragt, bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Dabei sollen auch die folgenden parlamentarischen Vorstösse mitberücksichtigt werden: die Motionen Fluri 13.3583 –- Abgeltung für Urheberinnen und Urheber und WAK-N 14.3293 –- Leere Datenträger sowie die parlamentarische Initiative 13.404 –- Schluss mit der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern.

Für das Postulat Luginbühl 13.4083 –- Erlös für Schweizer Künstlerinnen und Künstler ist ein separater Bericht vorgesehen.

 

 

Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder auf andere Weise lesebehinderte Menschen

Der anlässlich der diplomatischen Konferenz von Marrakesch im Juni 2013 abgeschlossene Vertrag von Marrakesch macht urheberrechtlich geschützte Werke blinden, sehbehinderten oder auf andere Weise lesebehinderten Menschen leichter zugänglich. Der Vertrag tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem 20 Vertragsparteien ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben. Blinde- und Sehbehindertenverbände können künftig dank dieses Vertrages aufgrund einer Einschränkung des Urheberrechts Bücher in Brailleschrift oder in mit Lesegeräten für Blinde lesbaren elektronischen Versionen herstellen, vertreiben und anbieten. Die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ist dafür nicht mehr erforderlich.

Die Schweiz hat den Vertrag von Marrakesch am 28. Juni 2013 unterzeichnet. Sie verfügt bereits heute über eine Urheberrechtsschranke auf nationaler Ebene. Nun wurde auch eine internationale Regelung in diesem Bereich getroffen.

 

 

Vorstösse zur Durchsetzung von Urheberrechten

Gleich mehrere aktuelle Vorstösse setzen sich mit der Durchsetzung von Urheberrechten auseinander: Das Postulat Fluri 12.4238 - Volkswirtschaftlicher Schaden durch illegale Angebote auf Internet, welches vom Bundesrat einen Bericht über das Ausmass des Schadens verlangt, der aus der Nutzung unlizenzierter Angebote entsteht, die Motion Freysinger 12.3834 - Schutz des Urheberrechts, welche vom  Bundesrat ein Konzept zum durchgehenden Urheberrechtsschutz fordert, sowie die Interpellation Fluri 12.3902 - Schweiz als Hort für illegale Angebote, welche vom Bundesrat eine Einschätzung zu Ursachen, Auswirkungen und möglichen Massnahmen von Urheberrechtsverstössen fordert.

 

 

Vertrag von Beijing über audiovisuelle Darbietungen

Der auf der diplomatischen Konferenz von Juni 2012 in Beijing abgeschlossene Vertrag von Beijing gewährt Schauspielern den gleichen Schutz, den ausübende Künstler gemäss dem WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) geniessen, und hebt damit auf internationaler Ebene eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung auf. Der Vertrag tritt drei Monate nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem 30 Vertragsparteien ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.

Die Schweiz hat den Vertrag von Beijing am 26. Juni 2012 unterzeichnet. Da die schweizerische Gesetzgebung für Schauspieler bereits den gleichen Schutz vorsah wie für ausübende Künstler, ergibt sich aus dieser Verbesserung des Schutzumfangs auf internationaler Ebene keine Änderung des innerstaatlichen Rechts.

 

 

Vorstösse zur kollektiven Verwertung von Urheberrechten

Drei Vorstösse wurden während der Frühlingssession 2012 eingereicht, welche sich mit Fragen der kollektiven Verwertung befassen: die Postulate Recordon 12.3326 - Für ein Urheberrecht, das fair ist und im Einklang mit den Freiheiten der Internetgemeinde steht und Glättli 12.3173 - Angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden unter Einhaltung der Privatsphäre der Internetnutzenden und die Interpellation Mörgeli 12.3092 - Kollektive Verwertung von Urheberrechten. Die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Glättli, seine Antwort auf die Interpellation Mörgeli sowie das Wortprotokoll zum Postulat Recordon finden sich unter den entsprechenden vorstehenden Links. Das Parlament hat die beiden Postulate angenommen.

 

 

Kein Systemwechsel bei der Erhebung der Daten zur Bestimmung der Fotokopierentschädigung

Die Vorbereitung der Umsetzung der Motion Stadler 08.3589 - Copyright-Vergütungen für Urheber statt für Prozesse hat gezeigt, dass sich das Ziel der Motion, eine wirtschaftlichere Durchsetzung der Vergütungsansprüche für das Fotokopieren, entgegen den Erwartungen, auf dem vom Motionär vorgeschlagenen Weg nicht realisieren lässt. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Abschreibung der Motion zu beantragen.

Bericht (pdf 115 KB)

 

 

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Der bestehende rechtliche Rahmen genügt

Der Bundesrat hat am 30. November 2011 den Bericht zum Postulat Savary "Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik?" verabschiedet. Die technologische Entwicklung hat das Nutzerverhalten grundlegend verändert. Das führt zu verständlicher Verunsicherung, bringt die Schweizerische Kulturlandschaft aber nicht in Gefahr. Ein gesetzgeberischer Eingriff ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geboten und auch nicht sinnvoll.

 

 

Barrierefreien Zugang zu Büchern

Herr SR Luc Recordon hat den Bundesrat mittels Interpellation vom 1. Juni 2011 ersucht, mitzuteilen, welche Position die Schweiz bei der Konferenz des Komitees der WIPO im Juni 2011 vertreten wird. Insbesondere interessiert Herr Recordon die Meinung des Bundesrates zur Frage nach Ausnahmen zum Urheberrecht, die sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Büchern ermöglichen.

11.3491 – Vertragsentwurf der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Verbesserter Zugang zu Büchern für sehbehinderte Menschen

 

 

Herabsetzung der Urheberrechtsvergütungen für schulische Nutzungen

Herr NR Gerhard Pfister hat am 16. Juni 2010 eine Motion eingereicht, die auf eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes anzielt. Die bestehende tarifliche Vergünstigung schulischer Nutzungen soll konkretisiert und eine Vergünstigung von 65 Prozent in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden.

10.3612 – Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes

 

 

Ausmass der Nutzung unlizenzierter Angebote über das Internet

Der Ständerat hat am 10. Juni 2010 den Bundesrat mit einer Studie beauftragt, welche das Ausmass der Nutzung unlizenzierter Musikangebote untersuchen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen soll.

10.3263 – Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik?

 

 

Verbesserungen im Inkasso von Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten

Eine entsprechende Motion von Herrn SR Hansruedi Stadler unter dem Titel 'Copyright-Vergütungen für Urheber statt für Prozesse' wurde vom Parlament am 17. Dezember 2008 (SR) und am 28. Mail 2009 (NR) angenommen. Das Institut ist nun mit der Umsetzung der Motion betraut und ein Vorentwurf wird voraussichtlich Anfang Januar 2011 in die Vernehmlassung gehen.

08.3589 - Copyright-Vergütungen für Urheber statt für Prozesse

 

 
 

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