Die Swissness-Gesetzesvorlage

Die neue „Swissness“-Gesetzgebung umfasst eine Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG)  sowie eine Totalrevision des Bundesgesetzes zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen (WSchG).


Die „Swissness“-Gesetzgebung wurde vom Parlament in der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2013 nach fast vierjährigen parlamentarischen Diskussionen verabschiedet. Dabei sind die Räte in allen zentralen Punkten der Lösung des Bundesrats gefolgt und haben diese weiter konkretisiert. So müssen bei Schweizer Lebensmitteln 80% des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen und die wesentliche Verarbeitung muss in der Schweiz erfolgen. Für Milch und Milchprodukte hingegen führt das Parlament eine Sonderregelung von 100% des Rohstoffs Milch ein. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe soll über den Selbstversorgungsgrad in der Schweiz ermittelt werden. Für die anderen Schweizer Produkte, also insbesondere Industrieprodukte wie Uhren, müssen 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen und der wesentliche Herstellungsschritt muss im Inland erfolgen. Für Dienstleistungen sieht die „Swissness“-Gesetzgebung eine Regelung vor, die auch den Konzernverhältnissen Rechnung trägt und gleichzeitig das Missbrauchsrisiko eindämmt. Mit Annahme der „Swissness“-Vorlage ist das Parlament seiner eigenen Forderung nach angemessener Schutzverstärkung nachgekommen.

Das die Gesetzgebung präzisierende Verordnungsrecht enthält eine Revision der Markenschutzverordnung, eine Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel, eine GUB/GGA-Verordnung für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse und eine Wappenschutzverordnung.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur analysiert ab 2018 gemeinsam mit BAK Economics die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von „Swissness“. Die Studie legt dabei einen Schwerpunkt auf Auswirkungen von „Swissness“ in den Bereichen Industrie-produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich dazu untersucht htp St. Gallen zusammen mit Interface Politikstudien die Wirkungen der neuen Gesetzgebung im Bereich Lebensmittel. Die Resultate beider Studien werden Bundesrat und Parlament bis 2021 vorgelegt.

 

 

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