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Welthandelsorganisation (WTO)

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TRIPS-Abkommen und die öffentliche Gesundheit

Ein Thema, das im Rahmen des TRIPS-Abkommens in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, ist der Zugang zu Medikamenten. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit der Patentschutz im Pharmabereich negative Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern mit lebenswichtigen Medikamenten hat.
Die WTO-Konferenz in Doha hat im November 2001 zu diesem Thema eine Erklärung verabschiedet (Erklärung zur TRIPS-Übereinkunft und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 - Doha-Erklärung, Englisch/Französisch). Sie weist auf die Flexibilitäten hin, die das TRIPS-Abkommen beinhaltet, um die Versorgung mit den notwendigen Medikamenten sicherzustellen und Krankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose oder Malaria wirksam zu bekämpfen. So können die Mitgliedstaaten im Rahmen des TRIPS-Abkommens insbesondere Zwangslizenzen zur Herstellung patentgeschützter Medikamente erteilen. Diese Medikamente dürfen allerdings nur für den heimischen Markt und nicht für den Export hergestellt werden. Im Jahr 2003 hat der Generalrat der WTO daher entschieden, den Zugang zu patentgeschützten Medikamenten für Länder ohne eigene Produktionskapazitäten im Arzneimittelbereich zu erleichtern (Entscheidung des Generalrats der WTO vom 30. August 2003 (auf Französisch oder Englisch).

Im Vorfeld der 6. WTO-Ministerkonferenz (Hong Kong, 13.-18. Dezember 2005) haben sich die 149 Mitglieder der WTO am 6. Dezember 2005 auf eine Änderung des WTO/TRIPS-Abkommens zur Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen Medikamenten für Entwicklungsländer geeinigt.
Zur Bekämpfung eines öffentlichen Gesundheitsproblems kann fortan eine Zwangslizenz für die Herstellung und den Export patentgeschützter pharmazeutischer Produkte in Länder mit ungenügenden Herstellungskapazitäten im Pharmabereich erteilt werden (IP/C/41 auf Englisch, pdf 99 KB). Bei dieser Änderung handelt es sich um die formelle Umsetzung des Beschlusses des Generalrats der WTO vom 30. August 2003, der die Möglichkeit der Exportzwangslizenz bereits eingeführt und die entgegenstehenden Bestimmungen des TRIPS-Abkommens aufgehoben hatte. Ihrer humanitären Tradition folgend, ist die Schweiz im Rahmen der laufenden Patentgesetzrevision daran, die jetzt erfolgte Änderung des TRIPS-Abkommens in nationales Recht umzusetzen, damit auch die Schweizer Herstellungskapazitäten für bedürftige Länder zur Verfügung gestellt werden können. Das Protokoll zur Ratifizierung des revidierten TRIPS-Abkommens steht den WTO-Mitgliedstaaten bis am 1. Dezember 2007 offen.

 

Die WTO erleichtert Entwicklungsländern den Zugang zu Medikamenten - Die Schweiz ratifiziert Änderung des WTO/TRIPS-Abkommens. Medienmitteilung (pdf 22 KB).

 

Artikel in NZZ vom 11. September 2003, S. 17: "Mehr Generika für die Dritte Welt: WTO-Vereinbarung als Tropfen auf den heissen Stein?" (pdf 183 KB).

Artikel in Le Temps vom 5. September 2003, S. 18: "Les médicaments bon marché ne suffiront pas à améliorer la santé dans les pays pauvres" in Französisch (pdf 68 KB).

Die Schweiz begrüsst den WTO-Beschluss über einen besseren Medikamentenzugang (Pressemitteilung vom 1. September 2003, pdf 64 KB).

Die Schweiz zur WTO-Verhandlung über einen erleichterten Zugang zu Medikamenten für Entwicklungsländer (Pressemitteilung (pdf 70 KB) vom 22. Dezember 2002).

Zum Gebrauch von Zwangslizenzen durch Mitgliedstaaten der WTO, die unzureichende oder gar keine Produktionskapazität im Pharmaziebereich haben: Die Schweiz unterstützt eine effiziente, ausgewogene und der Rechtssicherheit verpflichtete Lösung (Non-paper der Schweiz vom 13. September 2002 in Englisch, pdf 154 KB).

 

Verlängerung der Umsetzungsfristen für am wenigsten entwickelte Länder im pharmazeutischen Bereich

Der TRIPS-Rat hat am 1. Juli 2002 beschlossen, den am wenigsten entwickelten Ländern eine verlängerte Umsetzungsfrist hinsichtlich verschiedener Schutzverpflichtungen in bezug auf Medikamente zu gewähren. Dadurch sind diese Länder erst ab dem 1. Januar 2016 verpflichtet Patent- und Testdatenschutz in diesem Bereich zu gewähren. IP/C/25 in Englisch und Französisch.

Erklärung der Schweiz vom März 2002, wie sie vom Sekretariat der WTO im Protokoll der Sitzung des TRIPS-Rates wiedergegeben wurde in Englisch (pdf 8 KB).

Eingabe der Schweiz in Englisch (pdf 13 KB) anlässlich der Sitzung des TRIPS-Rates vom 18. bis 22. Juni 2001.

 

Weitere Auskünfte:

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Mathias Schäli
T +41 31 377 72 25
F +41 31 377 79 04

 

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