Biodiversität und Geistiges Eigentum

Zwischen der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und dem Geistigen Eigentum bestehen verschiedene Berührungspunkte, die zwar nicht offensichtlich, auf den zweiten Blick aber durchaus erkennbar sind. Sie gründen insbesondere auf Interessenkonflikten zwischen den Industrie- und den Entwicklungsländern.


Die hauptsächlich in Industriestaaten und Schwellenländern ansässigen Unternehmen, welche innovative Forschung und Entwicklung betreiben, verwenden für ihre Produkte und Verfahren genetische Ressourcen. Sie haben Interesse an einem starken Schutz des Geistigen Eigentums, damit sie ihre Innovationen sichern und so die getätigten, in der Regel beachtlichen Investitionen zurückerlangen können.

Ein grosser Teil der genetischen Rohstoffe stammt ursprünglich jedoch aus Entwicklungsländern. Diese beanstanden, dass die genannten Firmen Rechte des Geistigen Eigentums erwerben, die ihnen nicht gehören, weil sie auf genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen der Entwicklungsländer beruhen.

Dieser Interessenkonflikt wirft verschiedene Fragen auf, bei denen der Zusammenhang zwischen der Biodiversität und dem Geistigen Eigentum (namentlich dem Patentrecht) besonders zum Ausdruck kommt:

  • Wer darf genetische Ressourcen nutzen?
  • Wie können sie genutzt werden?
  • Dürfen aus diesen Rohstoffen entwickelte Innovationen durch Patente geschützt werden?
  • Welche Massnahmen sind zu treffen, um fehlerhafte Patente und Missbrauch zu verhindern?
  • Wie können die Vorteile, welche sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, ausgewogen und gerecht verteilt werden?
 

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