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Die Erteilung des Schweizer Patents
Sind alle Anforderungen erfüllt, schliessen wir die Prüfung ab und erteilen das Patent. Der Anmelder erhält eine Patentschrift und eine Urkunde. Mit der Erteilung tragen wir das Patent in das schweizerische Patentregister ein und veröffentlichen die Patentschrift auf www.swissreg.ch.
Aktuelles
19.03.2024 | Patente
Patentanmeldungen: Schweizer Erfinderinnen und Erfinder mit neuem Höchstwert
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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