So melden Sie Ihre Erfindung an

Sie können Ihre Erfindung grundsätzlich formlos zum Patent anmelden. Sobald gewisse Mindestangaben vorliegen, erteilt das IGE Ihrer Anmeldung eine Patentanmeldenummer und setzt das Anmeldedatum fest. Änderungen sind nur unter Einhaltung strenger gesetzlicher Regeln möglich. Die technischen Unterlagen sind deshalb sorgfältig auszuarbeiten und zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

 

Minimalanforderungen, um ein Anmeldedatum zu sichern

Als Anmeldedatum gilt dasjenige Datum, an welchem der Antrag auf Erteilung eines schweizerischen Patents, die Beschreibung der Erfindung sowie die Nennung des Anmelders beim Institut für Geistiges Eigentum eingegangen sind. Die maximale Laufzeit des Schweizer Patents berechnet sich ab diesem Anmeldedatum.
Beachten Sie, dass Sie die Beschreibung der Erfindung nach dem Anmeldedatum um keine neue Information erweitern dürfen.
Eine Zustelladresse in der Schweiz oder in Liechtenstein ist erforderlich. Verwenden Sie das Antragformular; Sie unterstützen so einen reibungslosen administrativen Ablauf.

 

Mindestanforderungen an eine Patentanmeldung

…spätestens 3 Monate nach dem Anmeldedatum nachzureichen sind:

  • mindestens ein die Erfindung definierender Patentanspruch;
  • Zeichnungen in reproduzierbarer Qualität;
  • eine Zusammenfassung;
  • eine Übersetzung der technischen Unterlagen in eine Schweizer Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch), sofern die Unterlagen nicht in einer Amtssprache oder in englisch eingereicht wurden.


…spätestens 16 Monate nach dem Prioritätsdatum einzureichen sind:

  • eine Erklärung betreffend eine allfällig in Anspruch genommene ausländische Priorität sowie der oder die Prioritätsbeleg(e);
  • Namen und Adressen aller beteiligten Erfinder;
  • allfällige Verzichtserklärungen einzelner Erfinder auf namentliche Nennung;
  • eine Übersetzung der technischen Unterlagen in eine Schweizer Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch), sofern die Unterlagen in englisch eingereicht wurden.
 

Verfahrenssprache

Die bei der Einreichung der Patentanmeldung gewählte Schweizer Amtssprache definiert die Verfahrenssprache. Jegliche Kommunikation zwischen dem IGE und dem Patentanmelder respektive seinem Vertreter hat in dieser Verfahrenssprache zu erfolgen.

 

Erfindernennung

Zusätzlich zum Antragsformular empfiehlt es sich, das ausgefüllte Formular zur Erfindernennung (pdf) einzureichen.
Einzelne Erfinder können auf die Veröffentlichung ihres Namens verzichten. In diesem Fall wird die zugehörige Erfindernennung versiegelt.

 

Einreichung der Patentanmeldung in Papierform

Eine Patentanmeldung können Sie in Papierform beim IGE einreichen. Zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular und der Erfindernennung sind drei identische Exemplare der technischen Unterlagen respektive ihrer Übersetzung in der Verfahrenssprache beizulegen. Als Anmeldedatum gilt jenes des schweizerischen Poststempels oder das Datum des Eingangs am IGE.

 

Einreichung der Patentanmeldung auf elektronischem Weg

Antragsformular, Erfindernennung und technische Unterlagen können Sie auch per E-Mail einreichen. Das gilt auch für die Korrespondenz während des Verfahrens wie für fast alle Dokumente im Schweizer Patentverfahren. Anträge und Formulare bedürfen auch hier der Unterschrift.
Eine elektronische Bestätigung des Eingangs inklusive Eingangsdatum erhält der Absender automatisch. Das Eingangsdatum gilt als Anmeldedatum, sofern die Minimalanforderungen erfüllt sind.

E-Mail: patent.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch

 
 

Hinweis

Elektronische Eingaben an patent.adminnot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch sind für die Einreichung aller Unterlagen zu Schweizer Patentverfahren möglich. Dies gilt nicht für die Bestätigung der Gleichwertigkeit bei Hinterlegung biologischen Materials, vgl. auch folgende Übersicht.

 

Jobs

 

Jobs