Autorisationen von Markeneintragungen mit geschützten öffentlichen Zeichen im Ausland
Nationales Recht verhindert unter Umständen, dass geschützte öffentliche Zeichen im Ausland als Bestandteil einer Marke registriert werden können. Dies beispielsweise, weil ein ausländisches Markenamt Markenanmeldungen konsequent zurückweist, wenn sie ein Schweizerkreuz enthalten. In solchen Fällen kann das IGE, basierend auf einer internationalen Übereinkunft, eine Autorisation ausstellen, welche die Anmeldung und Prüfung ins ausländische Markenregister ermöglicht. Dazu schliesst der Anmelder mit dem IGE einen Vertrag ab, indem er sich schriftlich verpflichtet, die gesetzlichen Herkunftskriterien einzuhalten. Im Verletzungsfall fällt diese Zustimmung dahin.
Basierend auf derselben rechtlichen Grundlage sind die Kantonswappen ebenfalls gegen Missbrauch geschützt. Für die Verwendung eines Kantonswappens als Markenbestandteil und für die Missbrauchsbekämpfung sind die Kantone zuständig.
Aktuelles
29.11.2019 | Medienmitteilung
Corina Eichenberger-Walther übernimmt das Präsidium im Institutsrat des IGE
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Agenda
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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18.10.2019 | Veranstaltung, Patente
Medtech & Pharma Platform 2019 vom 24. bis 25. Oktober in Basel
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