Design oder Nichtsein?

Nicht nur Qualität und Preis beeinflussen einen Kaufentscheid, sondern auch die Ästhetik!


Design schafft Identifikation - ein wichtiger Aspekt bei der Positionierung eines Produktes auf dem Markt. Dies gilt für das Design aller Erzeugnisse, sei es für einfache Konsumgüter oder komplexe Maschinen. Das Design steckt oft im Detail: Dieses früh zu erkennen, bestimmt das Potenzial für einen starken Schutz!

 

Kreative 2D- oder 3D-Gestaltungen

Das schweizerische Designgesetz (Art. 1 DesG) beschreibt Design als „Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind“.

Design umfasst daher viel mehr, als der übliche Sprachgebrauch als „Designer-Gegenstand“ bezeichnet. Jedes Produkt hat Potenzial zum Designschutz, besonders wenn Sie auf seine Gestaltung Wert gelegt haben.

 
 
 
 
 

3D Gestaltungen könnten möglicherweise auch durch andere Schutzrechte geschützt werden, informieren Sie sich dazu:

 
 

IGE Weiterbildungen

Für Einsteiger und Fortgeschrittene - praxisnahe Kurse rund um die verschiedenen Schutzgebiete.

 

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