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Newsletter IGE | IPI

30. März 2021

 
 

Newsletter 2021/02-03 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Februar/März-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

Madrider System: Präzisierungen zum Erfordernis der Angabe der E-Mail-Adressen des Anmelders/Inhabers und des Vertreters

 

In unserem letzten Newsletter (2021/1-2) haben wir Sie darüber informiert, dass die WIPO nach der Änderung der Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Ausführungsordnung) die Angabe der E-Mail-Adresse von Anmeldern, neuen Inhabern und Vertretern verlangt.

 

Aufgrund einiger Missverständnisse möchten wir zu diesem neuen Erfordernis gewisse Präzisierungen vornehmen: Benennen die Anmelder (Inhaber) bei einem internationalen Gesuch einen Vertreter, müssen sie nicht nur die E-Mail-Adresse des Vertreters, sondern auch ihre eigene angeben. Bei einem Wechsel des Inhabers ist im entsprechenden Gesuch die E-Mail-Adresse des neuen Inhabers anzugeben. Wird ein Vertreter in einem Antrag auf Eintragung oder einem separaten Schreiben bestellt, verlangt die WIPO auch, dass dessen E-Mail-Adresse angegeben wird.

 

Wir weisen schliesslich erneut darauf hin, dass die E-Mail-Adresse des Inhabers und diejenige des Vertreters zwingend unterschiedlich sein müssen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WIPO, auf Englisch oder auf Französisch.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

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