Falls diese Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.

 
Logo
 

Newsletter IGE | IPI

29. Januar 2020

 
 

Newsletter 2020/01 Marken

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

Es freut uns, Ihnen die Januar-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung senden zu dürfen.

 

01 Elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben

02 Versand von Registerauszügen und Prioritätsbelegen

03 Madrider System

 
 
 

01 Elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben

 

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung.

 

Das IGE bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, alle Schreiben im Markenverfahren1 per elektronischer Übermittlung zu empfangen.

 

Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist eine vorhergehende Registrierung auf einer der beiden für den schweizerischen Behördenverkehr anerkannten Zustellplattformen, IncaMail oder PrivaSphere, sowie die Freigabe der dort verifizierten E-Mail-Adresse für den schweizerischen Behördenverkehr (eGov).

 

Nach erfolgreicher Registrierung bei der Zustellplattform beantragen Sie beim IGE für die von Ihnen gewünschten Schutztitel und Verfahren, dass Sie die IGE-Schreiben elektronisch empfangen können – unabhängig, ob es sich dabei um neue oder ältere Schutztitel beziehungsweise Verfahren handelt.

 

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Webseite elektronische Übermittlung von IGE-Schreiben in den Markenverfahren und auf der Webseite Anmeldung für elektronische Übermittlung

 

Bereits im Verlauf dieses Jahres wird das IGE Ihnen weitere neue Online-Services anbieten.

____________________________________________________________________

 

1 Davon ausgenommen sind Verfahren, die zurzeit noch nicht in der elektronischen Schutzrechtsverwaltung (ESV) geführt werden:

 

  • Widerspruchsverfahren mit einer fünfstelligen Widerspruchsnummer.
  • Markeneintragungsverfahren mit einer Gesuchsnummer kleiner als 70000/2018.


Für die internationale Registrierung mit Basis Schweiz wird die elektronische Übermittlung ab Sommer 2020 zur Verfügung stehen.

 

02 Versand von Registerauszügen und Prioritätsbelegen

 

Wie im Newsletter vom 05. März 2018 mitgeteilt, werden Registerauszüge und Prioritätsbelege, bei welchen keine Beglaubigung durch die Bundeskanzlei verlangt wird, einzig in elektronischer Form per E-Mail verschickt. In einzelnen und begründeten Fällen, können wir eine Kopie in Papierform zustellen.

 

03 Madrider System

 

IR-Anmeldungen: Verzicht auf Länder oder weitere Länder hinzufügen

 

Nach der Bezahlung der nationalen Gebühr (100 CHF) und der Bereinigung allfälliger Beanstandungspunkte, ist das IR-Anmeldungsverfahren vor dem IGE abgeschlossen und das Gesuch wird an die OMPI übermittelt. Die internationalen Gebühren sind direkt bei der OMPI zu zahlen (vgl. dazu unsere Newsletter 2019/08-09 und 2019/12).

 

Falls im Rahmen einer internationalen Anmeldung auf Länder verzichtet wird oder weitere Länder hinzugefügt werden sollen, muss dies folglich vor der Zahlung der nationalen Gebühr dem IGE mitgeteilt werden.

Nach der Übermittlung des internationalen Gesuchs an die OMPI können der Verzicht oder die zusätzlich benannten Länder wie bisher nicht mehr berücksichtigt werden.

 

IR-Registeränderungen sowie nachträgliche Benennungen über das IGE oder direkt bei der OMPI

 

Das IGE erhebt für IR-Registeränderungen und nachträgliche Benennungen keine nationalen Gebühren und die OMPI-Gebühren sind auch für diese Transaktionen seit dem 01.01.2020 direkt bei der OMPI zu bezahlen. Das IGE leitet daher die IR-Änderungsanträge (z. B. Antrag auf Einschränkung [Limitation], Antrag auf Übertragung, usw.) und die Anträge auf nachträgliche Benennung nach der Prüfung direkt der OMPI weiter und verschickt keine Bestätigung der Weiterleitung. Um den Status einer IR-Änderung oder einer nachträglichen Benennung zu verfolgen empfehlen wir deshalb, die Datenbank «Madrid Monitor» der OMPI und in dieser insbesondere die Funktion «Real-time Status» zu benutzen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass diese Anträge auch direkt bei der OMPI eingereicht werden können, für nachträgliche Benennungen sogar online (E-Subsequent Designation).

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Iris Weber

Markenabteilung

 
 
 
 

Newsletter-Abonnement bearbeiten oder kündigen

Kontakt

© ige 2024