Bereits seit längerem führt das Institut mit einzelnen Hinterlegern sogenannte „Standardlisten“ von Waren und Dienstleistungen.
Standardlisten bieten den Vorteil, dass die Begriffe vom Institut geprüft und die für zulässig befundenen Begriffe in die Datenbank des Instituts aufgenommen werden. Damit kann gewährleistet werden, dass diese Begriffe bei einer künftigen elektronischen Anmeldung mittels e-trademark als akzeptierte Begriffe ausgewiesen werden. Standardlisten bieten somit die Möglichkeit, systematisch von den Vorteilen der vorgezogenen Markenprüfung zu profitieren, wobei fallbezogen und je nach Bedarf auch nur Teile der vereinbarten Liste verwendet werden können.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Institut eine Standardliste zu erstellen. Der Hinterleger hat diese Liste unter Berücksichtigung der Klassifikation von Nizza zu formulieren. Die Waren und Dienstleistungen müssen den entsprechenden Klassen zugeordnet sein. Das Institut akzeptiert keine Listen ohne Klasseneinteilung. Falls Sie Interesse an einer Standardliste haben, bitten wir Sie, mit dem Institut Kontakt aufzunehmen (wdl@ipi.ch).