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Newsletter IGE | IPI

22. Dezember 2014

 
 

Newsletter 2014/11-12 Marken

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Es freut uns, Ihnen die November/Dezember-Ausgabe des Newsletters der Markenabteilung vorlegen zu dürfen..

 

01
 Madrider System
02Inkrafttreten der Version 2015 der 10. Auflage der Nizzaklassifikation
03Öffnungszeiten über die Festtage 2014/15
 
 
 

01 Madrider System

a)    Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen (GAFO)

Am 1. Januar 2015 treten die folgenden Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung in Kraft:

  • Weiterbehandlung: Nach der neuen Regel 5bis kann ein Hinterleger oder Inhaber, der eine der in den Regeln 11.2) und 3) (vom Hinterleger zu behebende Mängel des internationalen Gesuchs), 20bis.2) (Behebung des Mangels eines nicht vorschriftsmässigen Antrags auf Eintragung einer Lizenz), 24.5)b) (Behebung von Mängeln im Rahmen eines Gesuchs um nachträgliche Benennung), 26.2) (Behebung von Mängeln in den Anträgen auf Eintragung einer Änderung und auf Eintragung einer Löschung), 34.3)c)iii) (Datum, bis zu dem der zweite Teilbetrag der individuellen Gebühr für bestimmte benannte Länder zu entrichten ist) und 39.1) (Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten) festgelegten oder genannten Fristen nicht beachtet hat, beim Internationalen Büro, mittels neuem OMPI-Formular MM20 die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Die Gebühr für ein Gesuch um Fortsetzung des Verfahrens beträgt CHF 200.- und ist direkt an das Internationale Büro zu bezahlen; das Institut ist von diesem Vorgang nicht betroffen.
  • Teilweise Erneuerung: Im Anschluss an die Eintragung einer nach der Regel 18ter.2)ii) oder 4) zugestellten Erklärung wird die internationale Eintragung für die nicht geschützten Waren und Dienstleistungen nicht erneuert, ausser wenn der Inhaber darum ersucht. Diese Änderung ist für die Nutzerinnen und Nutzer günstig, weil sie den Grundsatz einer teilweisen Erneuerung (d.h. eine Erneuerung ausschliesslich in Bezug auf die in einer benannten Vertragspartei geschützten Waren und Dienstleistungen) einführt, vorbehaltlich einer ausdrücklichen gegenteiligen Erklärung des Inhabers und der Bezahlung der anwendbaren Gebühren. Diese Bestimmung bezieht sich allerdings nicht auf die nach der Regel 17 mitgeteilten vorläufigen Schutzverweigerungen, sondern lediglich auf alle nach der Regel 18ter über die Beschränkung des Schutzumfangs zugestellten Erklärungen.


Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Nr. 23/2014 (pdf 517 KB) der OMPI.

b)    Änderung der individuellen Gebühren für die Benennung von Kolumbien

Ab dem 1. Januar 2015 beträgt die individuelle Gebühr für die Benennung Kolumbiens in einem internationalen Gesuch oder in einem Gesuch um nachträgliche Benennung CHF 373.- für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse. Für jede weitere Klasse beträgt die Gebühr CHF 187.-. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Nr. 18/2014 (pdf 157 KB) der OMPI.

c)    OMPI Madrid Real-Time Status (MRS)

Seit einiger Zeit bietet die OMPI einen Online-Dienst an, der es ermöglicht, den Status sämtlicher Eingaben, die bei der OMPI in Bearbeitung sind, live zu verfolgen. Dieser Dienst stellt eine Ergänzung zur ROMARIN Datenbank dar und ermöglicht es, sich über ein hängiges Ereignis betreffend eine internationale Registrierung zu informieren, noch bevor dieses überhaupt ins internationale Register eingetragen wurde.
Der vorerwähnte Dienst ist unter www.wipo.int/mrs/ oder über ROMARIN, mit Klick auf das Symbol „MRS“, auf der Seite der entsprechenden Registrierung zugänglich. Zudem stehen eine mobile Version und ein Erklärungsvideo zur Verfügung.

 

02 Inkrafttreten der Version 2015 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation
Auf den 1. Januar 2015 wird die Version 2015 der 10. Auflage der Nizza-Klassifikation in Kraft treten. Mit dieser Version werden neue Begriffe aufgenommen und einige bestehende Begriffe angepasst oder gestrichen. Um sämtliche Anpassungen zu sehen, lesen Sie WIPO Nice Classification Modification Index.

Gestrichen werden Begriffe, bei welchen das Expertenkomitee im April dieses Jahres zum Schluss kam, dass sie zu unbestimmt sind, z.B. "Erdmetalle" in Klasse 1, welche je nach Definition, Bor enthalten können, oder Waren anderer Klassen, z.B. "Aluminium" (Klasse 6), umfassen. Neu sind folglich die chemischen Elemente dieser Stoffgruppe zu nennen und entsprechend zu klassieren.

Auf Vorschlag der Schweiz wurden schliesslich, vor allem in der französischen Fassung, "Dienstleistungen", bei welchen nur die Art oder der Ort des Betriebes (z.B. "parcs d'attractions"), nicht aber eine Dienstleistung genannt wurden, mit dem Zusatz "services de X" versehen. Darunter sind jeweils die Kerndienstleistungen von "X" zu verstehen, im konkreten Beispiel z.B. "Unterhaltung". In Zusammenarbeit mit dem österreichischen und dem deutschen Amt wurde diese Gelegenheit genutzt, um in der deutschen Fassung "Betrieb von X" zu "Dienstleistungen von X" zu ändern (z.B. "Betrieb von Vergnügungsparks" zu "Dienstleistungen von Vergnügungsparks"). Dies einerseits, um eine richtige Übersetzung zu erhalten, und andererseits, um klarzustellen, dass nicht das Betreiben im Sinn des Führens der Geschäfte (Klasse 35) gemeint ist. Wir bitten Sie, bei künftigen Anmeldungen die neuen Formulierungen zu verwenden.

Unsere Klassifikationshilfe wird auf den 1. Januar 2015 aktualisiert. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen unsere Eintragungen gemäss der neuen Version, selbst wenn die Anmeldung auf einer früheren Version basierte. Bei bereits eingetragenen Marken wird das Institut die Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, wie bereits bei früheren Versionswechseln, nicht anpassen. Die Auswirkungen auf internationale Ausdehnungen nach dem Madrider System entnehmen Sie bitte direkt den Informationen der OMPI (siehe Informationsblatt Nr. 20/2014 (pdf 22 KB)).

 

03 Öffnungszeiten über die Festtage 2014/15
Das IGE bleibt während der Festtage an den folgenden Tagen geschlossen:

  • Mittwoch, 24. Dezember ab 12.00 Uhr bis und mit 28. Dezember 2014
  • Mittwoch, 31. Dezember ab 12.00 Uhr bis und mit 4. Januar 2015


Am 29. und 30. Dezember 2014 sowie ab dem 5. Januar 2015 wird das IGE zu den üblichen Zeiten geöffnet sein.


Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und grüssen Sie freundlich.


Iris Weber
Markenabteilung

 
 
 
 

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