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Wenn die Ente das Patent verschluckt

Ingenieur Karl Kroyer will eine Erfindung zum Patent anmelden. Doch ausgerechnet eine Ente verhindert sein Vorhaben. Der reale Fall zeigt exemplarisch, wie eine der wichtigten Voraussetzungen für ein Patent gnadenlos zur Anwendung kommt.

Damit hat der Ingenieur nicht gerechnet: Donald Duck hatt e die gleiche Idee. Copyright: iStock/tvierimaa

Der dänische Auftragserfinder Karl Kroyer entwickelt in den 1960er-Jahren ein Verfahren zur Bergung von Schiffen. Demnach werden Schiffe gehoben, in dem Schaumstoffkugeln oder mit Gas gefüllte Plastikkugeln mit einem Schlauch in das gesunkene Schiff gepumpt werden. Der erste Einsatz: Vor der Küste von Kuweit-Stadt ist ein Frachter mit Schafen gesunken. Die Kadaver drohen die Trinkwasserversorgung zu verschmutzen.

 

«Dänemarks pfiffigster Erfinder» («Spiegel» 07/1971) meldet die Erfindung im November 1964 beim Patentamt in Dänemark an. Er dehnt den Schutz auf weitere Länder aus, darunter England (GB 1070600) und Deutschland (DE1247893B). In den Niederlanden (NL6514306) macht ihm ein Patentexperte einen Strich durch die Rechnung. Der Beamte lehnt nach eingehender Prüfung die Erteilung des Patents ab. Das Verfahren sei nicht neu, lautet seine Begründung. Wie das?

 

Der versunkene Comic

Das Verfahren wird in einem Comic bereits beschrieben – weit vor Kroyers Erfindung. Im Comic «The Sunken Yacht» aus dem Jahre 1949 sieht man, wie Donald gemeinsam mit Tick, Trick und Track nach dem identischen Prinzip ein Schiff hebt. Sie setzen Tischtennisbälle ein, was aber am grundlegenden Verfahren nichts ändert. Deshalb hat der niederländische Patentprüfer hier keinen Spass verstanden.

 
 
 

Neu heisst bei der Patentanmeldung neu – ohne Gnade

Der Fall zeigt beispielhaft, dass das Kriterium Neuheit bei der Patentanmeldung absolut ist. Spielraum gibt es keinen: Die technische Lösung darf vor dem Anmeldedatum nirgends auf der Welt bekannt gewesen sein. Form und Quelle spielen keine Rolle: Zeitungsinserat, Blog, Aufsatz, in einem Vortrag oder eben ein Comic. Im Fachjargon des Immaterialgüterrechts bezeichnet man alles, was die Neuheit einer Erfindung gefährdet, als «neuheitsschädlich».

 

Die grosse Gefahr für Erfinder

Es passiert selten, dass eine Erfindung aufgrund eines Comics nicht mehr angemeldet werden kann. Wahrscheinlicher ist leider, dass sich Erfinder selber um die Früchte ihrer Arbeit bringen. Eine Innovation kann derart euphorisieren, dass er die Entdeckung am liebsten der ganzen Welt erzählen möchte. Schnell ist ein Blogbeitrag geschrieben oder die Arbeit in einem Magazin veröffentlicht. Auch ein Video auf YouTube, welches die Innovation zeigt, ist verhängnisvoll. Oder man berichtet über die Entdeckung an einem Kongress. All das verunmöglicht den Anspruch auf Patentschutz.

 

Entscheidend ist, dass die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dazu zählt bereits, dass die Möglichkeit bestanden hat, dass es jemand erfährt. Sogar ein lautes Gespräch mit Freunden im Restaurant kann als Veröffentlichung gewertet werden, wenn jemand zugehört hat. Auch wer seine Anmeldung auf der Matterhorn-Spitze zurücklässt und sie am nächsten Tag wieder abholt, tut sich keinen Gefallen. Natürlich ist die Chance gering, dass ein paar Spaziergänger auf die Spitze laufen werden, aber es besteht eben die Möglichkeit. Ist die Erfindung erst einmal offenbart (zerstört), kann sie nicht mehr patentiert werden.

 

Deshalb: Die Erfindung für sich behalten, ruhig durchatmen und sich Gedanken über die nächsten Schritte machen (siehe Infobox).

 
 
 

«Eine Erfindung zu machen ist wie ein Rausch»

Der Ärger von Karl Kroyer hat sich wohl in Grenzen gehalten. Der Auftragserfinder häufte in seiner Karriere über 300 Patente an (darunter Schweizer Patente für eine Bratpfanne und einen Druckbehälter) und war Multi-Millionär. 1971 äusserte er sich in einem Artikel des «Spiegel» zu seiner Arbeit. «Eine Erfindung zu machen ist wie ein Rausch», berichtet er. «Übelstände wie nun der Ruin der Erde durch die Ex-und-hopp-Zivilisation, erklärt der Erfinder, «ziehen mich an wie ein Magnet; Probleme machen mich versessen darauf, sie zu durchschauen und zu lösen.» Der Erfinder starb 1995.

 

Die Geschichte mit Donald Duck in der Welt des Geistigen Eigentums gehört zu den populärsten, weil sie so anschaulich zeigt, was vor einer  Patentanmeldung alles neuheitsschädlich sein kann.

 
 

So schützen Sie Ihre Erfindung

  1. Halten Sie die Erfindung bis zur Anmeldung zum Patent geheim.
  2. Schreiben Sie nichts über Ihre Erfindung in Fachzeitschriften oder im Netz und präsentieren Sie sie nicht an einer Messe.
  3. Wenn Sie mit jemandem zusammenarbeiten, z. B. mit einer Werkstatt oder einem Konstruktionsbüro, vereinbaren Sie von Vorteil vorweg Geheimhaltung.
  4. Überprüfen Sie die Neuheit der Erfindung mit einer Begleiteten Patentrecherche.

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