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Strategische Überlegungen vor der Markenanmeldung

Wer sein Zeichen als Marke schützen will, sollte vor der Markenanmeldung einige strategische Fragen beantworten. Dabei geht es auch um die Frage, wie hoch die Bereitschaft ist, die eigene Marke zu verteidigen.

Mit Strategie zum Schutz: In Unternehmen sollte die Markenführung Chefsache sein. Bild: iStock
Mit Strategie zum Schutz: In Unternehmen sollte die Markenführung Chefsache sein. Bild: iStock

Eine Marke zu führen, ist weit mehr, als bloss ein Formular auszufüllen und eine Gebühr zu bezahlen. Markenführung ist Chefsache. In welchem Umfang, wo und wie die Marke eingesetzt wird, sind wichtige Fragen. Deshalb sollte im Unternehmen eine Person bestimmt werden, welche die Verantwortung zur Führung der Marke trägt. Die Aufgaben sollten klar definiert sein. Wer entwirft neue Marken und wer recherchiert nach früheren Marken? Oder wer prüft nach der Eintragung, ob Dritte das Recht an der eigenen Marke verletzen? Schliesslich geht es auch um die Frage, wer im Unternehmen die Entscheidungen über den Einsatz der Marke trifft.

 

Nachträgliche Anmeldung möglich

Über den geografischen Umfang und das Mass der Verteidigung der eigenen Rechte entscheidet wesentlich die Frage des Budgets. Das Markenrecht kennt im Gegensatz zum Patent- und Designrecht nicht die Schutzvoraussetzung der Neuheit. Dies bedeutet, dass man eine Marke theoretisch auch nach ihrer Einführung in den Markt zum Schutz anmelden kann. Zudem kann eine Marke in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten registriert werden. Dabei gilt es aber zu berücksichtigen, dass bei zwei ähnlichen Marken im gleichen Markt im Streitfall das Markenrecht jeweils jener Partei zugesprochen wird, welche ältere Rechte besitzt (sog. Hinterlegungsprinzip).

 

Sportschuhhersteller wartete zu lange

Wer zu lange mit der Registrierung seiner Marke wartet, riskiert somit, dass ein Konkurrent zuvorkommt. Der Schweizer Sportschuhhersteller «Künzli» verlor auf diese Weise sein über Jahrzehnte aufgebautes Kennzeichen der fünf Streifen, weil in seinem grössten Absatzmarkt Deutschland der Konkurrent «K-Swiss» die Marke der fünf Streifen zuerst registrierte und «Künzli» zu einem Rebranding gezwungen wurde. Die geografische Ausdehnung des Schutzes ist somit eine sehr wichtige Frage, die von Anfang an gut überlegt sein will.

 

Registrierung auf Vorrat

Aber auch eine Registrierung «auf Vorrat» im Ausland ist nicht empfehlenswert. Eine solche Strategie wäre kostspielig und mit Risiken verbunden. In jedem einzelnen Land sind Hinterlegungsgebühren zu bezahlen und das Markenrecht kennt eine Gebrauchspflicht. Wer seine Marke für die registrierten Waren und Dienstleistungen nach Ablauf einer je nach Land unterschiedlich langen Karenzfrist (in der Regel fünf Jahre) nicht braucht, riskiert, das Monopolrecht daran wieder zu verlieren, wenn jemand auf Nichtgebrauch der Marke klagt.

 

Die geschützte Marke muss man selber verteidigen

Durch den Eintrag der Marke besitzt der Inhaber ein Monopolrecht. Er kann damit Dritten verbieten, gleiche oder ähnliche Zeichen zur Identifizierung gleichartiger Waren oder Dienstleistungen zu brauchen, importieren, exportieren oder Werbung damit zu betreiben. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Staates, für Private ihre Monopolrechte zu überwachen oder durchzusetzen. Jeder Inhaber und jede Inhaberin kann selbst entscheiden, ob oder wie weit er/sie gegen Dritte vorgehen möchte, die das eingetragene Schutzrecht verletzen. In diesem Zusammenhang spricht man oft von offensiver oder defensiver Nutzung eines Schutzrechts.

 

Defensive Nutzung: Sichern der eigenen Handlungsfähigkeit

Von defensiver Nutzung spricht man, wenn eine Registrierung vor allem vorgenommen wurde, damit niemand anderer das gleiche oder ein ähnliches Recht eintragen kann. Ziel dieser Strategie ist es vornehmlich, sich dagegen abzusichern, dass Dritte die Handlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens behindern können (sog. «Freedom-to-Operate» [FTO]). Der Vorteil dieser Strategie besteht im geringen administrativen und finanziellen Aufwand zur Aufrechterhaltung des Schutzrechts. Ausser Verlängerungsgebühren fallen keine weiteren Kosten an.

 

Offensive Nutzung: Notfalls bis vor Gericht

Bei offensiver Nutzung gehen die Inhaber eines Schutzrechts gegen Verletzende vor, indem sie diese abmahnen und gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Diese Strategie bedingt einen deutlich höheren Aufwand. Der Markeninhaber muss regelmässig die Register auf eingetragene Schutzrechte der Konkurrenten überprüfen. Für das Abwägen der Prozessrisiken ist der Beizug von Spezialisten ratsam. Überwachung, Beratung durch Spezialisten sowie das Führen von Prozessen verlangt ein deutlich höheres finanzielles Engagement bei ungewissem Ausgang. Auf der anderen Seite bleibt das Monopolrecht gewahrt. Welche Strategie verfolgt wird, entscheidet der Inhaber respektive die Inhaberin des Schutzrechts.

 

Was für den Erwerb von Schutzrechten gilt, gilt auch für die Wahl der Schutzstrategie: Die Durchsetzung eines Schutzrechts ist nicht zwingend, die bewusste Wahl einer Strategie dagegen schon.

 

Markenschutz in der Schweiz: Die Antworten auf Ihre Fragen.

 
 

Markenschutz-Wissen

  • Die Wahl der Schutzrechtstrategie hängt u.a. davon ab, wie gross die Bereitschaft ist, die Marke zu verteidigen.
  • Die geschützte Marke muss man selber verteidigen.
  • Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich.
  • In einem KMU sollte eine Person für den Markenschutz zuständig sein.
  • Anmeldungen auf Vorrat lohnen sich nicht: Die Marke muss gebraucht werden.
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