01 Besserer internationaler Schutz für Schweizer Qualitätsprodukte
Das Abkommen zwischen Georgien und der Schweiz zum Schutz der geografischen Angaben und zur Verwendung der Herkunftsbezeichnung Schweiz tritt am 1. September 2019 in Kraft. Es schützt bekannte Schweizer Herkunftsbezeichnungen und trägt so zum langfristigen Erhalt der Reputation von Schweizer Qualitätsprodukten bei.
02 Weiterbildungen
Kursprogramm.
Mit freundlichen Grüssen
Eidg. Institut für Geistiges Eigentum Felix Addor Stv. Direktor |